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Natürlich ist auch der Erhalt und die Erweiterung von Wohnraum eine Aufgabe der Stadt Regensburg. Dafür wird gerade auch geprüft, inwieweit dieser auch für Fremdzwecke wie Ferienwohnungen genutzt werden kann und darf. Um die Fronten diesbezüglich zu klären, traf sich der Oberbürgermeister mit Vertretern der Ferienwohnungs-Anbieter.


„Preiswerter Wohnraum in Regensburg ist knapp. Daher ist es Aufgabe der Politik, den Wohnraumbestand im gesamten Stadtgebiet zu vergrößern und zu erhalten. Es kann nicht angehen, dass der Fokus nur auf Neubauten gelegt und zweckentfremdeter Wohnraum ignoriert wird.“ Mit diesen Worten eröffnete Oberbürgermeister Joachim Wolbergs das Gespräch mit zwei Sprechern der Ferienwohnungs-Vermieter, Stefanie Lell und Klaus Schramm, im Alten Rathaus.

Zu dem Treffen kam es, da die Stadtratskoalition in einem „Wohnungspapier“ vom 26. Februar 2015 festgelegt hatte, erneut eine Zweckentfremdungsatzung für Regensburg prüfen zu wollen. Diese Aussage versetzte Vermieter von Ferienwohnungen in Aufruhr: Die Befürchtung, dass nun von der Stadt vorgeschrieben wird, wie Hausbesitzer ihren Wohnraum anbieten dürfen, machte die Runde.

Bei der Diskussion über eine Zweckentfremdungssatzung hatten die Koalitionäre des Regensburger Stadtrats jedoch nicht die Ferienwohnungen im Fokus. „Es geht darum, möglichst viel Wohnraum für die eigene Bevölkerung bereit zu stellen. Durch die Zweckentfremdungssatzung sollen Maßnahmen verhindert werden, die dem Wohnungsmarkt Wohnraum entziehen. Zum Beispiel, wenn Wohnraum nur noch beruflich oder gewerblich genutzt wird, abgebrochen wird oder mehrere Monate leer steht“, erläuterte der Oberbürgermeister. Die Verwaltung wird nun prüfen, ob eine Zweckentfremdungssatzung für Regensburg rechtlich sinnvoll bzw. überhaupt nötig ist.

Dem OB sei klar, dass Regensburg für längere Aufenthalte und besonders für Familien Ferienwohnungen anbieten müsse. „Daher wird das Thema auch bei der Erarbeitung eines Tourismuskonzepts für die Stadt Regensburg eine wichtige Rolle spielen. Wir müssen in diesem Zusammenhang den Fragen nachgehen, welche Bedürfnisse Reisende haben und wie sich unser Tourismus generell weiterentwickeln soll“, so Oberbürgermeister Wolbergs, der damit gleichzeitig die Vertreter einlud, sich an diesem Prozess zu beteiligen.

Im Gespräch wurde erneut deutlich gemacht, dass jeder Bürger, der eine Ferienwohnung anbietet, eine Baugenehmigung braucht. Darüber haben sich viele Betreiber von Ferienwohnungen bisher noch keine Gedanken gemacht: Ferienwohnungen sind laut einschlägiger Gerichtsurteile baugenehmigungspflichtig.

„An einer Baugenehmigung geht kein Weg vorbei. Die Ferienwohnungen, die bei der Regensburger Tourismus GmbH gelistet sind, müssen eine Baugenehmigung vorlegen“, betonte OB Wolbergs. Er bat Stefanie Lell und Klaus Schramm darum, diese Information auch an die Ferienwohnungs-Besitzer weiterzugeben.

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