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Die Stimmung in den bayerischen Handwerksbetrieben ist gut, jedoch bereitet der fehlende Nachwuchs große Sorgen: 2014 konnten bayernweit rund 4.700 Ausbildungsplätze nicht besetzt werden. Der Trend aus der Vergangenheit zeigt, dass sich die Situation künftig nicht verbessern wird. Aufgrund des demografischen Wandels gibt es immer weniger Bewerber.

Was tun? Das bayerische Handwerk hat ein neue Zielgruppe für sich entdeckt: “Wir wollen aktiv auf Flüchtlinge zugehen und sie für eine Ausbildung in handwerklichen Berufen begeistern“, so Dr. Georg Haber, Präsident der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz. Das Potential der Flüchtlinge blieb bisher ungenutzt. Dafür gibt es mehrere Gründe: Zum einen gibt es Vorbehalte und Sprachschwierigkeiten, zum anderen bestehen aufenthaltsrechtliche Hindernisse, die es noch auf politischer Ebene abzubauen gilt. „Unsere Wirtschaft braucht Fachkräfte. Auch deshalb haben wir ermöglicht, dass Asylbewerber jetzt schon nach drei Monaten eine Arbeit aufnehmen dürfen. Viele Arbeitgeber zögern aber, junge Asylbewerber auszubilden, wenn nicht klar ist, ob sie überhaupt bis zum Ende der Ausbildung in Deutschland bleiben können. Sowohl die Betriebe, als auch die Auszubildenden, brauchen Sicherheiten. Deshalb erhalten künftig diejenigen, die eine Berufsausbildung in Aussicht oder begonnen haben, eine

Aufenthaltsperspektive während der Ausbildung. Dazu benötigen wir auch keine Gesetzesänderung - vieles können wir im Vollzugerreichen“, stellte Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller klar.

Eine weitere Hürde, die es zu überwinden gilt, stellt die medizinische Versorgung der Asylbewerber dar. Derzeit erhalten sie eine medizinisch notwendige Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das heißt, für einen regulären Arztbesuch benötigen die Betroffenen einen Behandlungsschein vom Sozialamt. Eine unbürokratische Behandlung über die Krankenversichertenkarte ist derzeit nicht möglich. „Das Thema Krankenversicherungsschutz spielt deshalb eine zentrale Rolle im Umgang mit Asylbewerbern und sollte im Rahmen des politischen Gesamtpakets angegangen werden“ gibt Peter Prison, Vorsitzender des IKK-Landesbeirats in Bayern, zu bedenken. Wie so oft stellt sich auch hier die Frage der Finanzierung: Derzeit tragen die einzelnen Länder die Kosten für die existenznotwendigen Gesundheitsleistungen. Eine Aufnahme der Asylbewerber in die Gesetzliche Krankenversicherung würde Krankenkassenbeiträge von rund 490 Millionen Euro hervorrufen. „Bei eingefrorenem Arbeitgeberbeitrag könnte hier eine Risiko für den Zusatzbeitrag der Versicherten entstehen“, mahnt Prison an.

Klaus Dank, Arbeitgebervertreter im IKK-Landesbeirat, sieht in sicheren Ausbildungsverhältnissen den Schlüssel für eine erfolgreiche Integrationspolitik. „Dazu bedarf es allerdings eines klar geregelten Zuwanderungsgesetzes. Ein gesichertes Bleiberecht während der Ausbildungszeit ist dringend notwendig. Zudem schafft dies Planungssicherung für die Betriebe.“ Das bayerische Handwerk geht mit einer „3+2“-Forderung sogar noch einen Schritt weiter. Nach einer oft dreijährigen Ausbildung wird ein anschließendes zweijähriges Bleiberecht gefordert. Für Dank hat eine geregelte Einwanderungspolitik einen zusätzlichen Nutzen: „Wenn es uns heute gelingt, den Nachwuchs im Handwerk zu sichern, haben wir einen großen Schritt zur Fachkräftesicherung für morgen getan. Junge Menschen sind zudem wichtig für die Sicherung unserer Sozialversicherungssysteme und hier haben wir aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland einen dringenden Nachholbedarf.“

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Personen von links nach rechts:
Karl Simon (Landesgeschäftsführer der IKK classic für Bayern), Klaus Dank, Staatsministerin Emilia Müller, Peter Prison, Matthias Triemer (Verwaltungsrat IKK classic), Josef S. Mirbeth (Regionalgeschäftsführer IKK classic) und Dr. Georg Haber. Bild: IKK classic

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