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Hefte, farbige Einbände, Stifte, Turnbeutel: Die Liste der benötigten Schulmaterialen ist jedes Jahr sehr lang. Das stellt Familien, deren Einkommen nur knapp über dem Regelsatz liegen, vor eine finanzielle Hürde. Umso wichtiger ist es, dass die Aktion der Waisenhausstiftung Stadtamhof und Papier Liebl weitergeführt wird. So können bedürftige Familien beim Amt für Jugend und Familie ab sofort einen Antrag auf einen Gutschein über 100 Euro zum Kauf von Schulmaterial stellen.

Oberbürgermeister Joachim Wolbergs und der Geschäftsführer von Papier Liebl, Dieter Krakowitzer, sind sich einig: „Wir halten an dieser Aktion fest. Die Bildungschancen der Kinder dürfen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein!“

„Es ist richtig, dass die Zahl der benötigten Gutscheine im Vergleich der vergangenen Jahre zurückgegangen ist. Das liegt daran, dass das Bildung- und Teilhabepaket sehr viel abdeckt. Aber wir dürfen nicht vergessen, dass es Familien gibt, deren Einkommen nur knapp über dem Regelsatz liegen und genau für diese Familien sind unsere Gutscheine sehr wichtig“, so der Oberbürgermeister.


Begünstigte der Gutscheinaktion

Der Gutschein im Wert von 100 Euro zur Beschaffung von Schulsachen ist für Familien gedacht, deren Einkommen nur geringfügig über dem Schwellenwert liegen. Dazu gehören alle Familien, die für den Besuch von Kindertagesstätten (Kindergarten, Hort, Krabbelstube) und die Tagespflege oder die Mittagsbetreuung an Schulen bereits eine finanzielle Förderung durch das Amt für Jugend und Familie erhalten.

Geldleistung oder Gutschein

Keinen Gutschein bekommen Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen von Hartz IV in einer Bedarfsgemeinschaft leben und deren Eltern am 1. August einen Anspruch auf Leistungen haben. Sie erhalten von dem für sie zuständigen Jobcenter zusätzlich 100 Euro für die Beschaffung von Schulbedarf. Davon werden 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar ausgezahlt. Eine Geldleistung in Höhe von 100 Euro aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket gibt es außerdem für

Familien,

·         die im Rahmen der Sozialhilfe eine Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten,

·         die wegen ihres geringen Einkommens auf Wohngeld angewiesen sind,

·         die einen Kinderzuschlag über die Familienkasse bei der Arbeitsagentur beziehen,

·         die als Asylbewerber anspruchsberechtigt sind.

Ein Formular zur Antragstellung ist unter www.regensburg.de eingestellt. Es kann bereits vorab von den Eltern ausgefüllt und mitgebracht werden.

Die Ausgabe der Gutscheine erfolgt ab 27. Juli 2015 bis 31. Oktober 2015 durch die wirtschaftliche Jugendhilfe des Amtes für Jugend und Familie in der Richard-Wagner-Straße 17 zu folgenden Öffnungszeiten:

·         Montag bis Mittwoch und Freitag 8.30 bis 12 Uhr

·         Donnerstag 8.30 bis 13 Uhr und 15 bis 17.30 Uhr

Rückfragen zur Gutscheinaktion werden unter Telefon 507-1512 und 507-3514 gerne beantwortet.

Um einen zügigen und unkomplizierten Ablauf zu gewährleisten, sollten die Antragsteller die aktuellen Bescheide zur Kindertagesbetreuung mitbringen. Ansonsten müsste ein Einkommensnachweis vorgelegt werden, damit die Bedürftigkeit geprüft werden kann. Auf jeden Fall ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Pass) notwendig.

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v. l.: Dieter Krakowitzer, Geschäftsführer Papier Liebl; Melanie Brunner, Senioren- und Stiftungsamt; Florian Schnupfhagn, Amt für Jugend und Familie; Oberbürgermeister Joachim Wolbergs. Foto: Stadt Regensburg/Peter Ferstl

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