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Weder wusste er, wie alt das 14-jährige Mädchen gewesen sein soll, noch habe sie weder „ja“ noch „nein“ zum Geschlechtsverkehr nach dem Austauschen von Intimitäten im Wohnwagen gesagt. Er hatte den Eindruck, dass sie wollte…

3. Juni, Pfingstvolksfest in Neustadt an der Donau: Ein Schaustellergehilfe (27) soll eine 14-jährige vergewaltigt haben, so die Staatsanwaltschaft. Am 5. Dezember wurde er vom Landgericht Regensburg aufgrund Mangels an Beweisen freigesprochen – im Zweifelsfall für den Angeklagten, so lautet das deutsche Recht.

Er soll die 14-jährige in den Wohnwagen gelockt und auf dem Weg zum Wohnwagen die Minderjährige gefragt haben, ob sie Sex mit ihm wolle. Nachdem sie ihm klargemacht hatte, dass sie dies nicht möchte, hat der 27-jährige das Mädchen vergewaltigt, hieß es in der Anklage. Erst habe er sie gestreichelt, danach überredet mit ihm zu kuscheln und weil die Minderjährige immer wieder „Nein, ich will das nicht“ gesagt haben soll, wurde er sich ihrer habhaft – auf ein Kondom soll er dabei sogar noch verzichtet haben.

Während des Prozesses äußerte sich der Angeklagte wie folgt: Das Mädchen und er haben sich am Volksfest während seiner Mittagspause kennengelernt. Im weiteren Verlauf des Tages hatte sie immer wieder seine Nähe beim Karussell gesucht, erste Intimitäten wie Wangenküsse wurden ausgetauscht – ihr Alter habe sie ihm verschwiegen. Seiner Aussage nach haben sie sich für den Abend verabredet und im Wohnwagen gegenseitig gestreichelt – dabei kam es zum „einvernehmlichen“ Geschlechtsverkehr. „Ich hatte den Eindruck, sie möchte“, so der Angeklagte. „Sie hat weder ,Ja‘ noch ,Nein‘ gesagt.“

Die Beweislage war demnach sehr dünn. Das Landgericht musste somit dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ folgen. Der 27-jährige wurde frei gesprochen, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ausgeräumt. Das Landgericht sah die Vergewaltigung des Mädchens als nicht zweifelsfrei erwiesen.

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