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Ab Montag gibt es bei der Ausgangsbeschränkung in Bayern eine Lockerung: Man darf sich mit einer Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, im Freien treffen. Doch was bedeutet das eigentlich genau?

Ab Montag ist der Kontakt zu einer Person außerhalb des eigenen Hausstands erlaubt. Diese Lockerung gilt allerdings nur für Sport und Bewegung an der frischen Luft. Und: Die geltenden Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Sport und Bewegung sollten zudem in der näheren Umgebung stattfinden und nicht etwa in einem anderen Bundesland. Nicht erlaubt ist außerdem der direkte Kontakte zu haushaltsfremden Menschen in der eigenen Wohnung.

Kontaktperson kann variieren

Die Kontaktperson kann im Freien auch variieren, es muss sich also nicht immer um dieselbe Person handeln, mit der man zum Bespiel spazieren geht. Eine Sprecherin des Ministeriums appellierte am Freitag jedoch an die Vernunft der Menschen: „Es sollte aber immer an das oberste Ziel gedacht werden: Ansteckungen möglichst zu vermeiden. Insofern gebieten es die Vernunft und die Rücksichtnahme auf andere Menschen, möglichst wenige unterschiedliche Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushalts zu treffen."

Zwei-Personen-Regel

Was ebenfalls nicht erlaubt ist, ist beispielsweise ein Spaziergang mit der Familie und einer weiteren, haushaltsfremden Kontaktperson. Das Ministerium betont, dass man sich im Freien nur zu zweit aufhalten darf, sobald eine Person nicht zum eigenen Hausstand gehört.

Gruppenbildung auch bei Kindern vermeiden

Auch für Kinder gelten sowohl die Abstands- und Hygieneregeln als auch die Zwei-Personen-Regel. Das bedeutet, dass jedes Kind aus einer Familie jeweils nur ein weiteres Kind etwa zum Spielen im Freien treffen darf. Mehrere Kinder dürfen sich nicht miteinander treffen, da Gruppenbildung nach wie vor vermieden werden soll. Das bedeutet auch: Sind Kinder zu klein, um alleine und ohne Eltern zu spielen, liegt eine Gruppenbildung vor. Das Spielen ist damit nicht erlaubt.

Lockerung vor allem für Alleinstehende

Nach Angaben des Ministeriums richtet sich die Lockerung der Ausgangsbeschränkung vor allem an Alleinstehende, damit sie zumindest im Freien und mit Abstand soziale Kontakte pflegen können. Trotz einer leichten Lockerung gilt deshalb nach wie vor die Regel, so wenig soziale Kontakte außerhalb des eigenen Haushalts zu haben wie nur möglich.

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