Leitlinien für den Gottesdienst
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Ab 4. Mai dürfen in Bayern wieder Gottesdienste stattfinden – allerdings nur unter Auflagen. Das Bistum Regensburg hat hierzu bereits Leitlinien veröffentlicht. Welcher Abstand eingehalten werden muss, wie die Kommunion abgehalten wird und was es bei Gottesdiensten sonst noch zu beachten gibt, lesen Sie hier.
Auch für Gottesdienste im Bistum Regensburg gelten ab 4. Mai Abstandsregeln und Maskenpflicht. Während des Gottesdienstes gilt ein Mindestabstand von mindestens zwei Metern nach allen Richtungen. Zwischen Personen eines gemeinsamen Haushalts ist kein Abstand erforderlich, zwischen Zelebrant und Gottesdienstteilnehmern müssen mindestens vier Meter Abstand sein, die Kommunionspendung ausgenommen. Alle Teilnehmer – mit Ausnahme der Liturgen, die gerade einen Text vortragen, sowie der Gläubigen beim Empfang der Kommunion – müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Dauer des Gottesdienstes darf 60 Minuten nicht überschreiten.
Zugangsbeschränkung und weniger Gesang
Für jede Kirche gilt eine Zugangsbeschränkung, die den nötigen Abstand zwischen den Teilnehmern garantiert. Die maximale Anzahl von Gläubigen und Dienern wird nach Größe der Kirche festgelegt. Um die Höchstzahl nicht zu überschreiten, soll es eine telefonische Anmeldung oder Teilnahmekarten geben. Die Plätze in der Kirche werden durch Aufkleber oder Zettel gekennzeichnet, ein Ordnungsdienst soll die Einhaltung der Regeln kontrollieren.
Der Gesang der Gläubigen sollte aufgrund des erhöhten Partikelausstoßes beim Singen stark reduziert werden. Chorgesang ist nicht möglich. Das Gotteslob kann nur benutzt werden, wenn es von zu Hause mitgebracht wird.
Kirchentüren sind fixiert
Die Kirchentüren sind offen fixiert, sodass sie niemand berühren muss. Zudem sollen am Eingang Spender mit Desinfektionsmittel aufgestellt werden, der Weihwasserkessel bleibt leer. Das Verlassen der Kirche erfolgt in einer bestimmten Reihenfolge und nur mit Mindestabstand.
Kommunion ja, Handschütteln nein
Auch bei gängigen Kirchenritualen müssen Abstands- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Die Körbchen für die Kollekte werden nicht mehr durch die Reihen gereicht, sondern an den Eingängen aufgestellt. Beim Friedensgruß darf außerdem nicht mehr die Hand gereicht werden. Der Gruß kann stattdessen durch Verneigung gegeben werden.
Bei der Kommunionausgabe trägt der Priester oder der Kommunionspender einen Mund-Nasen-Schutz und Handschuhe. Die Heilige Kommunion wird unter Einhaltung des größtmöglichen Abstands zum Gläubigen überreicht. Idealerweise trägt auch der Gläubige Schutzhandschuhe oder hat die Hände vorher desinfiziert. Handkontakt zwischen Priester und Gläubigen sollte bei der Kommunion vermieden werden. Sollte es dennoch zu einer Berührung der Hände kommen, wechselt der Priester sofort die Handschuhe, so das Bistum Regensburg. Mundkommunion ist nicht möglich. Das Segnen von zum Beispiel kleinen Kindern wird ohne Berührung mit Abstand als Handsegen gegeben oder ein Segenswort gesprochen.
Hinweise zu Taufe, Erstkommunion und Trauung
Die Taufe eines einzelnen Täuflings außerhalb der Messe im engen Familienkreis ist möglich. Dazu gelten dieselben Platz- und Abstandsregeln wie bei der Messe. Zum Taufritus trägt der Taufpriester sowohl einen Mund-Nasen-Schutz als auch Handschuhe. Erstkommunion und Erstbeichte finden zu einem späteren Zeitpunkt statt, auf alle Fälle nicht vor dem 31. August 2020, so das Bistum. Firmungen für das Jahr 2020 werden ganz ausgesetzt.
Für die Trauung im engen Familien- und Freundeskreis gelten dieselben Platz- und Abstandsregeln wie bei der Messe. Dies gilt insbesondere auch für den Vermählungsteil. Bei der Bestätigung der Vermählung reichen sich die Brautleute nur die Hände, die Deuteworte bleiben, der Stola-Ritus und die Handauflegung entfallen. Ob eine anschließende Hochzeitsfeier möglich ist, muss das Brautpaar unter Beachtung der staatlichen Vorschriften klären.