section_topline
Redaktions-Hotline: +49 (0)941 59 56 08-0
section_mobile_logo_top
section_header
section_navigation
section_breadcrumbs
section_component
Die bayerische Staatsregierung hat das Besuchsverbot in Kranken- und Pflegeeinrichtungen sowie in Altenheimen gelockert. Ab Samstag gelten nun auch in der Uniklinik Regensburg neue Regeln für den Besuch von Patienten.

Ab 9. Mai lockert der Freistaat Bayern das bestehende Besuchsverbot in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Altenheimen, Seniorenresidenzen und anderen stationären Einrichtungen. Auch das Universitätsklinikum Regensburg (UKR) passt deshalb seine Regelungen für den Besuch von Patienten an.

Telefonische Anmeldung vor Besuch

Ab kommendem Wochenende darf jeder stationäre Patient einmal täglich einen Besucher empfangen. Besuchsberechtigt sind Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister oder eine weitere feste Person. Der Besucher muss sich zuvor telefonisch bei der betreffenden Station angemeldet haben. Einlass auf die Station ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich.

Händedesinfektion und Mund-Nasen-Schutz im Klinikum

Die Besuchszeiten sind täglich von 13 bis 18 Uhr. Ab dem Betreten des Klinikgebäudes muss für die gesamte Aufenthaltsdauer im UKR ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Außerdem müssen die Hände beim Betreten und Verlassen des Gebäudes gründlich desinfiziert werden.

Eventfilter

section_breadcrumbs
footer
Cookie-Einstellungen
nach oben