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Die Corona-Pandemie trifft alle hart – vor allem auch Unternehmen. Reiseausfälle, finanzielle Einbußen, drohende Insolvenzen, hinzu kommen neue Gesetze und Hilfspakete – kurzum: Es ist ein Wirrwarr, in dem kaum jemand mehr den Durchblick hat. Außer Experten. Beratung und Hilfe in der Krise können teuer werden – müssen es laut Hanseder Consulting aber nicht.

Die aktuelle Wirtschaftskrise aufgrund der Corona-Pandemie ist nicht von der Hand zu weisen. Besonders groß ist dabei die Unsicherheit, die bei vielen betroffenen Firmen entstanden ist. Sinnvoll erscheint hier die Hilfe von Beratern. Doch woher soll bei einem Unternehmen, das sich wirtschaftlich in der Schieflage befindet, das Geld für Beratungsleistungen hergenommen werden? Wir haben mit einem Rechtsanwalt aus dem Insolvenzrecht, einem Steuerberater und einem Unternehmensberater über geförderte Angebote und Wege durch die Krise gesprochen.

Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Alexander Schoeppe:
Die auf die Krise abgestimmten Regelungen sind durchaus sinnvoll, dennoch bestehen Tücken im Detail. Als Beispiel sei das sogenannte Covid-Insolvenzaussetzungsgesetz angeführt. Darin wird eine Pflicht des Geschäftsführers zur Stellung eines Insolvenzantrages für solche Unternehmen, die durch die Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, ausgesetzt. Das Problem ist nur, dass trotz der fehlenden Pflicht zur Antragstellung, die Zahlungsunfähigkeit durchaus bestehen kann und sich alleine hierdurch Pflichten und unangenehme Konsequenzen ergeben können. Darüber hinaus können die Förderungen weitere rechtliche Probleme mit sich bringen: Habe ich richtig beantragt? Habe ich im schlimmsten Fall Subventionen zu Unrecht erhalten. Auf all dies kann eine allumfassende, rechtliche Prüfung eine Antwort geben. Es ist jedoch aus monetärer Sicht verständlich, dass man nicht pro forma eine derartig umfangreiche Prüfung durchführen sollte. Es ist nur sinnvoll, da Beratungsleistung einzusetzen, wo man sie auch benötigt.

Steuerberater Dr. Thomas Schiller:
In meinem Mandantenkreis ergeben sich zahlreiche Themen rund um die Corona-Krise. Die Verunsicherung bei den Mandanten ist besonders groß. So erhalten wir täglich Anfragen rund um die Themen möglicher Steuer- und Sozialversicherungsbeitragsstundungen, Kurzarbeit und Umfinanzierungen sowie zu den sich daraus ergebenden betriebswirtschaftlichen Beratungen. Weitere wichtige Themenblöcke sind mögliche Förderungen durch die KfW und vor allem die angebotenen Soforthilfen von Bund und Ländern.
Um in Zeiten einer derartigen Krise die Liquidität unserer Mandanten trotz des deutlich erhöhten Beratungsbedarfs zu schonen, empfehlen wir, dass sie mit qualifizierten und BAFA-zertifizierten Unternehmensberatern ihre individuelle Situation besprechen, um die Krise zu meistern. So ist im April 2020 eine Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten. Konkret bedeutet dies, dass Beratungen für Corona-betroffene kleine- und mittelständische Unternehmen bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro netto – einschließlich Freiberufler – ohne Eigenanteil, d.h. ohne Zuzahlungen der Unternehmen, von der BAFA gefördert werden. Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit mit einzelnen BAFA-zertifizierten Unternehmensberatern können wir für unsere Mandanten daher nicht nur das qualitativ beste Beratungsergebnis erzielen, sondern auch das betriebswirtschaftlich rentabelste, da sie durch die Beratungszuschüsse monetär deutlich entlastet werden.

Unternehmensberater Christian Hanseder:
Die Bundesregierung aber auch die Landesregierungen haben eine Vielzahl von Unterstützungsleistungen und Förderungen kurzfristig auf die Beine gestellt, was natürlich sehr zu begrüßen ist. Doch die Beratungskomplexität nimmt immer stärker zu. Hier können wir als Interimsmanager helfen und prüfen, welche Leistungen sinnvollerweise in Anspruch genommen werden sollten, rechtlich, steuerlich oder seitens der Bank. Wir können uns aufgrund unserer Kompetenzen einen Überblick über das Unternehmen verschaffen und genau dort, wo Förderung beantragt wird oder Beratungsleistung beansprucht werden sollte, einen Fingerzeig machen oder aber auch vor weiteren Gefahren warnen.
Wir führen unsere Beratungen vollkommen unabhängig durch. Besonders sinnvoll ist es, gemeinsam mit dem mandatsführenden Steuerberater die Krisenbewältigung im engen Austausch durchzuführen. Grundsätzlich geht es bei unseren Hilfestellungen darum, Liquidität zu sichern, damit Sie den Krisenzeitraum gut überstehen und im Anschluss daran Ihr Unternehmen wieder gewinnbringend fortführen können.
Wir geben Orientierung, damit Unternehmer sicher sein können, im Rahmen der Antragsvoraussetzungen kein Beiblatt oder das Kleingedruckte mit teuren Konsequenzen überlesen zu haben.

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