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Es darf wieder gefeiert werden – wenn auch mit Einschränkungen. In Bayern treten ab diesen Montag weitere Corona-Erleichterungen in Kraft. Wir sagen Ihnen, was ab sofort wieder erlaubt ist.   

Ab diesen Montag, 22. Juni, treten im privaten und öffentlichen Bereich weitere Corona-Erleichterungen in Kraft. Die neuen Erleichterungen seien möglich, weil die Corona-Lage in Bayern derzeit erfreulich stabil sei, so Bayern Gesundheitsministerin Melanie Huml. Nach wie vor gilt jedoch: Die erforderlichen Abstandsregelungen und Hygienekonzepte müssen immer eingehalten werden.

Ab sofort sind Veranstaltungen wie Hochzeiten, Geburtstage oder Vereinssitzungen sowie Schulabschlussfeiern mit bis zu 50 Gästen innen und 100 Gästen im Außenbereich wieder möglich. Außerdem können Hallenbäder und die Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbädern einschließlich der Wellness- und Saunaangebote wieder öffnen.

Im Sportbereich werden die bislang geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport von bisher 20 Personen aufgehoben. Außerdem können mit passendem Schutz- und Hygienekonzept Duschen und Umkleiden wieder genutzt werden.

Auch Laienchöre dürfen ab diesen Montag wieder proben. Es muss jedoch regelmäßig gelüftet werden, und die einzelnen Mitglieder müssen einen Abstand von zwei Metern einhalten. Bei Gottesdiensten wird der notwendige Mindestabstand im Innenbereich von zwei auf 1,5 Meter reduziert. Außerdem besteht die Maskenpflicht nur noch, solange sich die Besucher nicht an ihrem Platz befinden.

Bei Kunst- und Kulturveranstaltungen mit gekennzeichneten Sitzplätzen wird die maximale Besucherzahl von 50 innen und 100 außen auf 100 innen und 200 außen erhöht. Nach der Klage eines Gastronoms entfiel die Beschränkung der Öffnungszeiten für Restaurants und Biergärten bereits am Freitag.

Verkäuferinnen müssen keine Maske mehr tragen

Erleichterungen gibt es auch für Mitarbeiter im Kassen- und Thekenbereich von Ladengeschäften oder Rezeptionen. Dort entfällt ab diesen Montag die Maskenpflicht, soweit durch Schutzwände ein Infektionsschutz gewährleistet ist. Zudem werden alle Begrenzungen von einer Person pro 20 Quadratmeter Fläche auf eine Person pro 10 Quadratmeter Fläche erleichtert.

Bereits seit 17. Juni gelten erweiterte Regelungen zur Kontaktbeschränkung: „Im öffentlichen Raum können sich Familien mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands oder in einer Gruppe von bis zu zehn Personen treffen. Bei privaten Treffen zu Hause gibt es keine Beschränkung auf einen festen Personenkreis oder bei der Anzahl. Hier soll der notwendige Mindestabstand für eine entsprechende Begrenzung sorgen", so Huml.

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