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Für rund 1,65 Millionen Schüler in Bayern, darunter rund 115.300 Schulanfänger, beginnt am Dienstag der Unterricht im neuen Schuljahr. Für alle Schulen gilt dann ein umfassender Hygieneplan. Wie er genau aussieht, lesen Sie hier.   

„Das kommende Schuljahr startet im Regelbetrieb – unter besonderen Hygieneauflagen“, so Kultusminister Michael Piazolo am Freitag. Mit Schulstart am Dienstag gilt damit für alle Schulen ein umfassender Hygieneplan, um das Infektionsrisiko so gering wie nur möglich zu halten.  

Maskenpflicht für alle auf Schulgelände 

Konkret bedeutet das: Im Schuljahr 2020/2021 müssen bis auf weiteres alle Personen auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Jahrgangsstufen 5 und höher müssen darüber hinaus in den ersten beiden Unterrichtswochen (bis einschließlich 18. September 2020) auch am Sitzplatz im Klassenzimmer eine Maske tragen.  

Drei-Stufen-Plan für Unterricht  

In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium hat das Kultusministerium weiterhin einen Stufenplan entwickelt, der sich am Infektionsgeschehen orientiert.  

Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 35, der Stufe 1, läuft der Regelbetrieb unter Beachtung des Hygieneplans weiter.  

Liegt die 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50 tritt Stufe 2 in Kraft. Ab Jahrgangsstufe 5 müssen Schüler dann auch am Sitzplatz im Klassenzimmer eine Maske tragen, wenn dort der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet ist. Eine Ausnahme gibt es nur für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grund- und Förderschulen: Dort gilt keine Maskenpflicht am Sitzplatz im Klassenzimmer.  

Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis über 50, werden die Klassen wieder geteilt und das Lernen findet im Wechsel statt. Präsenz- und Distanzunterricht wechseln sich folglich ab. Eine Ausnahme gibt es, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern vor Ort auch bei voller Klassenstärke eingehalten werden kann. Ist Stufe 3 mit einer 7-Tage-Inzidenz über 50 eingetreten, muss die Maske auch im Unterricht aller Jahrgangsstufen und aller Schularten getragen werden.     

7 Punkte für möglichen Distanzunterricht  

Darüber hinaus stellte Piazolo am Freitag das „Rahmenkonzept für Distanzunterricht“ vor. Wichtig hierbei sind sieben Punkte:  
  • Der Rahmenplan für den Distanzunterricht orientiert sich am Stundenplan für den Präsenzunterricht.
  • Jeder Tag beginnt mit einem (virtuellen) „Startschuss“ – z. B. mit einem „Guten-Morgen-E-Mail“ oder einer Videokonferenz.
  • Die Schüler sind zur aktiven Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtet.
  • Die von den Lehrkräften gestellten Arbeitsaufträge sind verbindlich.
  • Mündliche Leistungsnachweise können auch im Distanzunterricht durchgeführt werden.
  • Die Lehrkräfte halten direkten Kontakt zu ihren Schülern, geben ihnen regelmäßig aktiv und kontinuierlich Rückmeldung und sind für sie zu festgelegten Zeiten erreichbar.
  • Die für den Präsenzunterricht geplanten Brückenangebote werden auch im Distanzunterricht fortgesetzt.
Umgang mit Erkältungssymptomen  

Auch für den Umgang mit Erkältungssymptomen wurde Regeln aufgestellt: So dürfen Schüler mit leichten Erkältungsanzeichen wie gelegentlicher Husten oder Schnupfen unter bestimmten Voraussetzungen weiter in die Schule kommen. Kranke Schüler mit Fieber, trockenem Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen dürfen nicht in die Schule.

Piazolo betonte am Freitag abschließend, dass es in Corona-Zeiten „keine hundertprozentige Planungssicherheit“ gebe. Dennoch habe man sich gut den Unterrichtsbeginn vorbereitet.

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