Besuchsverbot in Kreisklinik Wörth an der Donau
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In der Kreisklinik Wörth an der Donau gilt ab sofort ein Besuchsverbot. Grund ist der Schutz von Patienten und Mitarbeitern vor einer Corona-Infektion.
Aufgrund der aktuellen Behandlungssituation mit COVID-Patienten und der damit einhergehenden hohen Arbeitsbelastung der Mitarbeiter sowie zur Prävention gegenüber Patienten und Mitarbeitern gilt in der Kreisklinik Wörth an der Donau ab sofort ein generelles Besuchsverbot. Das hat das Landratsamt Regensburg bekanntgegeben.
Aus palliativmedizinischen Gründen können nach vorheriger Absprache mit der Station im Einzelfall Ausnahmen vom Besuchsverbot zugelassen werden. Auch ambulante Termine in den Sprechstunden können nach wie vor wahrgenommen werden.
„Die Entscheidung ist den Verantwortlichen sehr schwer gefallen, wird jedoch unter Betrachtung aller Aspekte zum Schutz von Patienten, Mitarbeitern sowie auch den Besuchern als notwendig erachtet“, so Krankenhausdirektor Martin Rederer.