Weitere Lockerungen ab 1. März
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In Bayern wird es ab dem 1. März weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen geben. Das hat das Kabinett beschlossen. Unter anderem dürfen dann Baumärkte wieder öffnen.
Der bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am Dienstag weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. In Kraft treten sollen sie zum 1. März.
Baumärkte dürfen öffnen
Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden und Baumärkte werden ab dem 1. März landesweit unter den gleichen Bedingungen wieder zugelassen, die für die bereits jetzt ausnahmsweise geöffneten Handels- und Dienstleistungsbetriebe gelten. Das bedeutet insbesondere Zutrittsbegrenzungen auf einen Kunden je 10 m2 für die ersten 800 m2 Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 m2.
Körperhygiene-Betriebe dürfen öffnen
Ab dem 1. März werden neben dem Friseurgewerbe und unter gleichen Bedingungen weitere körpernahe Dienstleistungsbetriebe wieder geöffnet, die zum Zweck der Körperhygiene und Körperpflege erforderlich sind (Friseure, Fußpflege, Maniküre, Gesichtspflege). Die Maskenpflicht entfällt bei Kunden nur, soweit die Art der Dienstleistung sie nicht zulässt (Gesichtspflege).
Einzelunterricht an Musikschulen möglich
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet, wird ab dem 1. März in Musikschulen Einzelunterricht wieder ermöglicht. Dabei ist der Mindestabstand zu wahren und – soweit das für das betreffende Musikinstrument möglich ist – von Schülern und vom Personal Maske zu tragen.
Sobald Landkreise oder kreisfreie Städte die Inzidenzschwelle von 100 erneut überschreiten, findet dort nur noch Distanzunterricht statt, Kitas bleiben geschlossen.