Gefälschte Corona-Testbescheinigungen bei der Einreise
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Bei der Einreise aus Tschechien wurden auch gefälschte Corona-Testbescheinigungen vorgelegt. Bei der Verwendung solcher Bescheinigungen droht eine hohe Geldstrafe.
In wenigen Fällen (niedriger, zweistelliger Bereich) wurden bei der Einreise aus Tschechien gefälschte Testbescheinigungen festgestellt. Das teilte die Polizei mit. „Dem gegenüber stehen mehrere Tausend kontrollierte Personen bei der Einreise, bei denen die erforderlichen Voraussetzungen ordnungsgemäß vorlagen“, so die Polizei weiter.
So kamen beispielsweise am Samstag vier Personen im Alter zwischen 18 und 36 Jahren am Grenzübergang Waidhaus in einem Pkw zur Einreise aus der Tschechischen Republik. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass es sich bei den vorgezeigten negativen Corona-Testnachweisen um Fälschungen handelte.
Für die Verwendung einer gefälschten Bescheinigung werden Strafverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet und bei den Beschuldigten, sofern sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, Sicherheitsleistungen in bis zu vierstelliger Höhe erhoben, so die Polizei.
Motive für die Nutzung der Fälschungen können beispielsweise die Ersparnis von Kosten für die notwendigen Tests in Tschechien sein oder das Ersparen von langen Wartezeiten, die aufgrund einer hohen Auslastung an den Teststationen vor der Bundesgrenze entstehen.
Mit Einführung vorübergehender Grenzkontrollen zum 14. Februar 2021 ist eine Einreise aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland nur nach erfolgter digitaler Einreiseanmeldung sowie mit einem negativen Corona-Test, nicht älter als 48 Stunden, möglich.