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Haben Sie Ihr Fahrrad schon aus dem Keller geholt? Wenn nicht, nehmen Sie Ihre Kletterausrüstung am Besten gleich mit. Die Kletter- und Fahrradsaison hat begonnen. Der Landkreis Regensburg bietet aufgrund seiner vielfältigen Landschaften ideale Bedingungen, im Freien sportlich aktiv zu sein.

Die ersten Frühlingsstrahlen erfreuen unser Gemüt. Wir wollen raus, die Sonne genießen und uns bewegen. Regensburg und seine Umgebung bietet hierfür die besten Möglichkeiten. Doch beim Sport sollte man die eigenen Belange mit denen des Naturschutzes sowie mit den Lebensansprüchen unserer heimischen Tier- und Pflanzenwelt in Einklang bringen.

Ansgar Lemper, Sachgebietsleiter der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt verweist auf ein paar wichtige Regeln: Bei jeder sportlichen Aktivität im Freien gilt es, den Naturgenuss und die Erholung anderer nicht zu verhindern; dies gebührt alleine durch die gegenseitige Rücksichtnahme. Auf Fußgänger muss nicht nur Rücksicht genommen werden, sie haben sogar den Vortritt. Grundsätzlich dürfen Radfahrer geeignete Wege in der freien Natur benutzen, so Lemper. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht durch amtliche Schilder gesperrt sind. Wesentliches Merkmal der Eignung ist der Umstand, dass ein Befahren mit dem Rad keinen Schaden am Weg hinterlässt, den der Eigentümer zu tragen hätte. Ansgar Lemper verweist auf die beiden kostenlosen Broschüren "Radeln im Regensburger Land" sowie "Wandern im Regensburger Land" vom Tourismusreferat im Landkreis. Dort sind zahlreiche attraktive Routenvorschläge zusammengefasst. Diese können auch heruntergeladen werden unter www.landkreis-regensburg.de .

Was vielen aber vielleicht nicht bekannt ist: "Auch bei uns im Landkreis gibt es Gebiete, in denen aus Gründen des Naturschutzes entweder generell oder jahreszeitlich bedingt Einschränkungen für Radler und Kletterer gelten", erklärt Doreen Hapatzky von der Unteren Naturschutzbehörde. So könnten Radfahrer, die sich abseits der Wege und Straßen bewegen, Schäden anrichten, insbesondere, wenn sie bei feuchter Witterung mit stark profilierten Reifen unterwegs sind. "Dabei kann die Pflanzendecke geschädigt werden, außerdem können dadurch Tiere aufgescheucht werden", so Hapatzky.

Auch Kletterer sollten Rücksicht nehmen auf die Rückzugsgebiete für seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten und sich vor ihren Aktivitäten unter www.dav-felsinfo.de (Gebiet Südlicher Frankenjura) informieren, ob, wann und wie lange welche Wände und Felsen für den Kletterbetrieb wegen Felsbrütender Vogelarten wie Wanderfalke oder Uhu gesperrt sind. Hier sind auch Felsen genannt, die ohne Einschränkungen beklettert werden dürfen sowie zehn Regeln zum naturverträglichen Klettern.  Um die Tiere und Pflanzen in unseren Klettergebieten zu schützen, arbeiten derzeit Kletterverbände, Naturschutzbehörden und Naturschutzverbände für den Landkreis Regensburg gemeinsam an einer Kletterkonzeption. Abgestimmt auf die örtlichen Rahmenbedingungen und Gegebenheiten werden darin Regelungen zu Umfang und Art der klettersportlichen Nutzung getroffen.

Kontakt: Fragen zum Thema Naturschutz und Erholung in der freien Natur beantworten gerne die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde für den Landkreis Regensburg, Tel. 0941/4009-450.







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