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Die Vorsitzende der 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg hat mit Verfügung vom 16. Mai 2018 Termine zur Durchführung der Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs, den Bauunternehmer Volker Tretzel, dessen früheren Mitarbeiter Franz W. und den Stadtrat Norbert Hartl bestimmt.

Im Zeitraum vom 24. September 2018 bis 30. April 2019 sollen zunächst 70 Verhandlungstage stattfinden, an denen das aus jetziger Sicht des Gerichts erforderliche Prozessprogramm von der Verlesung der Anklage und etwaigen Äußerungen der Verteidigung hierzu über die Beweisaufnahme bis zu den Schlussvorträgen und dem jeweils letzten Wort der Angeklagten durchlaufen werden könnte.

28 weitere Verhandlungstage bis einschließlich 12. September 2019 dienen als Reserve, da noch nicht abzusehen ist, welche Anpassungen des Zeitplans im Lauf des Verfahrens vielleicht nötig werden. Ein eventuelles Urteil wäre jedenfalls innerhalb von elf Tagen nach Schluss der mündlichen Verhandlung zu verkünden. Mit dem Zeitansatz bei der Terminierung trägt die Kammervorsitzende den Besonderheiten Rechnung, dass der Prozessstoff sehr komplex und die Anzahl der Verfahrens beteiligten außergewöhnlich hoch ist.

Zur Beweisaufnahme werden neun Verhandlungstage zum Thema Jahn Regensburg, zwölf zu Spenden, 13 zum Komplex Nibelungenkasernenareal, sieben für Renovierungen, sechs zum Bereich Wohnungs(ver)käufe, drei für den Roter-Brach-Weg, sieben für den Komplex Sparkasse und ein weiterer für persönliche Verhältnisse der Angeklagten genutzt. Die restlichen Tage dienen unter anderem den Plädoyers der verschiedenen Parteien. Sollte die Verhandlung bis zum 30. April 2019 beendet sein, erfolgt am 09. Mai 2019 die Urteilsverkündung.

Neben der Staatsanwaltschaft wirken vier Angeklagte und voraussichtlich zehn Verteidiger mit. 65 Zeugen werden zur Vernehmung geladen, einige davon mehrfach. Ferner gilt es, eine Vielzahl von Urkunden und sonstigen Sachbeweisen, wie etwa den Erkenntnissen aus der mehrmonatigen Telekommunikationsüberwachung, zu prüfen.

Trotz seines Umfangs ist das von der Kammervorsitzenden vorgesehene Beweisprogramm offen für unter Umständen notwendige zusätzliche Aufklärungsmaßnahmen. Die Verfahrensbeteiligten haben Gelegenheit, bei Bedarf zur ergänzenden Vorbereitung der Hauptverhandlung Beweisanregungen vorzubringen.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass die geplanten Beweiserhebungen von Amts wegen oder aufgrund von Anträgen der Verfahrensbeteiligten in der Hauptverhandlung ausgeweitet werden.

Vom Verlauf der Beweisaufnahme hängt letztlich auch ab, ob bis zum 12. September 2019 ein Urteil ergehen kann oder über diesen Zeitpunkt hinaus Fortsetzungstermine anberaumt werden müssen

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