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Die Stadt Regensburg will bis zum 28. Februar, dem gesetzlichen Beginn der Volgelschutzzeit, rund 222 Bäume fällen. Als Ausgleich werden mehrere hundert neue Bäume gepflanzt. Betroffen von den Fällarbeiten sind auch Bäume im Dörnbergpark.

155 dieser Bäume müssen gefällt werden, weil sie in einem so schlechten Gesundheitszustand sind, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Regensburg. 80 davon fallen unter die Baumschutzverordnung. In der Mehrzahl weisen die Bäume Krankheiten oder Morschungen auf. Häufig sind sie von holzzerstörenden Pilzen wie zum Beispiel dem Brandkrustenpilz oder dem Hallimasch befallen. Der Holzabbau durch verschiedene Pilzarten kann zu durchaus erheblichen Problemen für die Stand- oder Bruchsicherheit der Bäume führen. Für die Bevölkerung entstehen dann nicht mehr zu vertretende Gefährdungen.

Die Stürme des vergangenen Jahres haben ebenfalls zu etlichen Baumverlusten geführt. So hat das Gartenamt nach Sturmschäden häufig nur eine Grundsicherung an den betroffenen Bäumen ausgeführt. Der Lebensraum „Alter Baum“ konnte auf diese Weise noch eine Weile fortbestehen. Die „Restfällung“ erfolgt nun jetzt im Winter.

Auch im Dörnbergpark werden Bäume gefällt

Im Zuge der nun beginnenden Arbeiten im Dörnbergpark stehen zwölf weitere Baumfällungen an. Nur einer dieser Bäume fällt nicht unter die Baumschutzverordnung. Hier wird weitgehend versucht, statt einer kompletten Fällung möglichst noch Baumtorsi in gewisser Höhe zur Bewahrung des artenschutzrechtlich hochsensiblen Lebensraumes zu belassen. Ob diese Möglichkeit jeweils gegeben ist, zeigt sich erst bei der konkreten Arbeit am betroffenen Baum.

Die notwendigen Baumfällarbeiten im Dörnbergpark konnten plangemäß Mitte Januar starten. Anfang 2018 hatten externe Gutachter den gesamten Baumbestand im Park kontrolliert und bewertet. Im Ergebnis zeichnet sich ab, dass die Experten zu etwa 15 Baumfällungen raten. Der Baumbestand im Dörnbergpark ist bereits über 140 Jahre alt.

Lebensverlängernde Maßnahmen helfen irgendwann nicht mehr

Um den Baumerhalt zu sichern, werden lebensverlängernde Maßnahmen wie Kronenentlastungsschnitte, der Einbau von Kronensicherungen oder Bodenverbesserungen im Wurzelbereich durchgeführt. Wenn Bäume aber nicht mehr ausreichend stand- oder bruchsicher sind, müssen sie letztlich aus Sicherheitsgründen entfernt werden. Das kann beispielsweise bei totem und morschem Holz oder wegen Baumkrankheiten wie dem Eschen- und dem Lindentriebsterben der Fall sein.

Derartige Baumkrankheiten breiten sich aufgrund von zunehmenden Wetterextremen im Zusammenhang mit der Klimaveränderung vermehrt aus. Insbesondere Straßenbäume leiden unter meist schlechten Standortbedingungen, was sie anfälliger für Krankheiten und Schäden aller Art macht.

Über das gesamte Jahr werden bei allen Gehölzarbeiten die Anforderungen an den Artenschutz streng berücksichtigt. Das zeigt sich beispielsweise an den Vorkommen zahlreicher Fledermaus- oder Insektenarten, die im Stadtgebiet von der entsprechenden Gehölzpflege profitieren und deshalb geeignete Lebensräume finden konnten.

Baumfällungen in Zusammenhang mit Bauprojekten

67 der Fällungen stehen in Zusammenhang mit Bauprojekten, insbesondere mit der Neugestaltung der Pflanzquartiere am Bismarckplatz und der Bodensanierung in der Freifläche des Kinderhorts Haydnstraße.

Aufgrund des extrem begrenzten Wurzelraums sind alle 14 Bestandslinden am Bismarckplatz stark vergreist oder sogar schon abgängig. Die Pflanzquartiere werden grundlegend saniert, mit einer Bewässerungsanlage ausgestattet und neu mit Bäumen bepflanzt. In den Freiflächen des Kinderhorts Haydnstraße wurden Bauschutt und sonstige Ablagerungen aufgedeckt, die es für deren uneingeschränkte Nutzung erforderlich machen, die oberen Bodenschichten zu sanieren. Dazu ist es unvermeidlich einen Teil des spontan entstandenen Gehölzaufwuchses zu beseitigen. Nach der Bodensanierung werden die Freiflächen neu gestaltet und wieder mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt.

Weitere Bauprojekte, die jeweils vereinzelte Baumfällungen oder Rodungsarbeiten erforderlich machen, sind etwa die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen für den Ganztagesbetrieb an der Clermont-Ferrand-Mittelschule sowie die Neugestaltung der Fußgängerzone im dritten Bauabschnitt.

Umfangreiche Nachpflanzungen sorgen für Ausgleich

Die Regelungen der Baumschutzverordnung gelten auch für städtische Arbeiten. Die Fällgenehmigung liegt für alle Bäume vor, die der Baumschutzverordnung unterliegen. Bei den anderen Bäumen ist keine Erlaubnis nötig. Der Verlust von Bäumen muss nach der Baumschutzverordnung durch Baumpflanzungen ausgeglichen werden. Im Jahr 2018 erfolgten in diesem Zusammenhang rund 700 Neupflanzungen, davon rund 200 Ersatzpflanzungen nach Baumschutzverordnung.

Das Gartenamt wird auch in diesem Jahr den erforderlichen Ausgleich durch die Pflanzung von mehreren hundert Jungbäumen bis zum Jahresende erbringen.

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