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Ein Oberpfälzer Transportunternehmer wurde wegen schweren Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen zu den Lenk- und Ruhezeiten zu einem Bußgeld in fünfstelliger Höhe verurteilt. Die illegal im LKW verbaute, elektronische Manipulationseinheit verstößt nicht nur gegen fahrpersonal-, sondern auch gegen tierschutzrechtliche Vorgaben mit entsprechenden Ruhezeiten für die Tiere sowie deren Versorgung mit Futter und Wasser. Zeitgleich zu diesem Vorfall fordert Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber eine drastische Reduzierung internationaler Tiertransporte, um das Leid der Tiere einzudämmen, und verweist dabei auf eine aktuelle Entschließung des Europaparlaments zum Schutz von Tieren innerhalb der EU und in Drittländern.

Bei einer Verkehrskontrolle eines Fahrzeugs des Unternehmens, das internationale Tiertransporte durchführt, fanden französische Behörden eine illegal im LKW verbaute, elektronische Manipulationseinheit. Mit Hilfe dieser Manipulationseinheit konnte der Fahrzeugführer den im LKW vorgeschriebenen, digitalen Fahrtenschreiber so steuern, dass dieser auch bei voller Fahrt für den Fahrer Ruhezeit aufzeichnete und der Fahrer viel zu lange am Steuer sitzen konnte, ohne den Kontrollbehörden aufzufallen. Das zuständige Dezernat des Gewerbeaufsichtsamtes bei der Regierung der Oberpfalz führte daraufhin eine umfangreiche Betriebskontrolle im Unternehmen durch, wobei eine große Zahl von Daten und Unterlagen sichergestellt wurde. Eine aufwendige technische Auswertung, u.a. von Satellitendaten, hat ergeben, dass auch die Fahrer anderer Fahrzeuge des Unternehmens bei Tiertransporten viel zu lange am Steuer saßen und ihre Zeiten manipulierten.

Unternehmen klagt gegen Bußgeld in fünfstelliger Höhe

Aufgrund der festgestellten Verstöße verhängte das Gewerbeaufsichtsamt gegen den Unternehmer ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe. Gegen diesen Bußgeldbescheid zog der Unternehmer vor Gericht. Nach mehrstündiger Verhandlung, bei der auch eine Reihe von Zeugen gehört wurden, erkannte das Gericht die Verstöße als erwiesen an und verurteilte den Unternehmer rechtskräftig zur Zahlung eines fünfstelligen Betrages. 

„Solche Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten sind, insbesondere bei Tiertransporten, nicht hinzunehmen“, betont Regierungspräsident Axel Bartelt. Denn hier gelte es, neben fahrpersonal- auch tierschutzrechtliche Vorgaben, wie eine maximale Beförderungsdauer in Verbindung mit entsprechenden Ruhezeiten für die Tiere sowie deren Versorgung mit Futter und Wasser, einzuhalten. „Sowohl die Unternehmer als auch die Fahrer haben eine hohe Verantwortung für die Sicherheit und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Das Gewerbeaufsichtsamt wird sich dieser Thematik auch künftig annehmen und konsequent weiterverfolgen.“

Kaniber: „Tiertransporte drastisch beschränken“

Unabhängig von diesem Vorfall fordert Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber eine drastische Reduzierung internationaler Tiertransporte. „Es ist unerträglich und moralisch nicht hinnehmbar, wie die Tiere leiden müssen, weil bei manchen grenzüberschreitenden Transporten die Tierschutzvorschriften nicht eingehalten werden", sagte Kaniber. Die Transporte müssten unbedingt auf den Prüfstand gestellt werden, um das Tierwohl sicherzustellen. „Die grausamen Bilder, die zeigen, wie in manchen außereuropäischen Ländern die Tiere transportiert und geschlachtet werden, können niemand kalt lassen.“

Schwarze Listen von Tierttransportunternehmen

Die Ministerin verwies in diesem Zusammenhang auf eine aktuelle Entschließung des Europaparlaments zum Schutz von Tieren innerhalb der EU und in Drittländern. „Die dazu vorgelegte Mängelliste enthält wichtige Hinweise, was jetzt geschehen muss.“ Diese Liste müsse nun abgearbeitet werden. In der Entschließung wird unter anderem gefordert, „schwarze Listen“ von Transportunternehmen zu erstellen, die sich nicht an die bestehenden Verordnungen halten. Es wird auch eine bessere Zusammenarbeit der Behörden vorgeschlagen, sie sollten über technische Überwachungssysteme die Transporte jederzeit lokalisieren können. Außerdem wird vorgeschlagen, die unangekündigten Kontrollen durch Lebensmittel- und Veterinärämter zu erhöhen. Um Transporte zu vermeiden, sollen ortsnahe Schlachtungen unterstützt werden.

Landwirtschaftsministerin Kaniber appellierte daran, das Tierwohl in den Vordergrund zu stellen. „Ich bin der Meinung, dass die Exporte von Zuchttieren in Drittländer auf wirklich wertvolle Tiere, die dort auch nachhaltig für Zuchtzwecke genutzt werden, beschränkt werden sollten. Kontrollen auf allen Ebenen bis hin zum Bestimmungsort sind dafür notwendig.“

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