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Das Bundesverfassungsgericht hat es nun bestätigt. Die Asylbewerber in Deutschland bekommen zu wenig Geld. Nun sollen die Beträge erhöht und den Regelsätzen des Hartz IV angepasst werden.

Die Verfassungshüter sind sich darüber einig, dass die bisherigen Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes verfassungswidrig sind und gegen die Grundrechte verstoßen. Derzeit erhielten Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge nur rund 220 bis 225 Euro monatlich. Das gesetzlich geregelte Existenzminimum eines Erwachsenen entspricht in Deutschland jedoch dem Hartz IV-Regelsatz von etwa 374 Euro im Monat.

Eine Übergangsregelung für die rund 130. 000 im Bundesgebiet betroffenen Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge ist geplant, bevor eine neue, verbindliche Regelung in Kraft tritt. Diese sieht vor, dass die Betroffenen zukünftig mit 336 statt 225 Euro rechnen können. Das entspricht dem Hartz-IV-Regelsatz abzüglich bestimmter Ausgaben etwa für Möbel oder Haushaltsgeräte. Denn die  Asylbewerber sind in der Regel in möblierten Unterkünften untergebracht. Im Regierungsbezirk Oberpfalz sind derzeit 1487 Asylbewerber gemeldet. Auch sie erhalten ab sofort und zum Teil rückwirkend die 111 Euro mehr zum Leben.

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