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Ein Bäcker aus Sachsen muss Steuern auf Backwaren nachzahlen, die er an Tafeln spendete. Der SPD-Landtagsabgeordnete Reinhold Strobl kritisiert diese Steuervorschrift, denn die freiwilligen Spenden könnten ausfallen.

Für Sachspenden, Semmeln und andere Brotwaren, die verkauft oder unentgeltlich an sozial oder wirtschaftlich benachteiligte Menschen weiter gegeben werden, fällt eine Umsatzsteuer an, so sieht es die derzeitige Gesetzeslage vor.  Lebensmittel, die auf der auf der Müllkippe landen, sind hingegen nicht steuerpflichtig.  

Ein Bäcker aus Sachsen spendete die Ware, die er nicht verkaufen konnte, regelmäßig an Tafeln, anstatt sie anderweitig zu entsorgen. Nun muss er Steuern, die auf diese Leistung entfallen, nachzahlen.
Der SPD-Landtagsabgeordnete äußerte sich sehr besorgt über diese Regelung: "Die Tafeln befürchten, dass aufgrund eines erhöhten Verwaltungsaufwands die Bäckereien ihre täglichen Brot- und Backwarenlieferungen überdenken - und die Bäckereien wiederum haben Angst vor eventuellen Steuernachzahlungsaufforderungen und stellen lieber die Brotlieferungen an die Tafeln ein!"

In einem Brief an Finanzminister Söder bittet der SPD-Abgeordnete deshalb, die Sorgen der Tafeln und deren Lieferanten ernst zu nehmen und Klarheit in der steuerlichen Abwicklung und Abrechnung der Sachlieferungen an gemeinnützige Einrichtungen zu geben.

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