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Ab Freitag, den 31. August 2012, streiken die Flugbegleiter der Lufthansa. Schon jetzt werden Flüge storniert. Bayerns Verbraucherschutzministerin Beate Merk fordert in diesem Zusammenhang eine EU-weite Klärung und Regelung der Fluggastrechte.

Von wegen "nur Fliegen ist schöner"! Denn schon wieder wird im Flugverkehr gestreikt. Diesmal treten die Flugbegleiter der Lufthansa in den Ausstand. Ab morgen werden daher wieder zahlreiche Flüge der Fluggesellschaft storniert und viele Fluggäste müssen am Boden bleiben. Strittig ist, welche Rechte die Passagiere, die um ihre Flüge bangen müssen, im Falle eines Streiks besitzen. Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert nun eine EU-weite Klarstellung der Fluggastrechte, um diese Fragen ein für alle mal zu klären. Sie fordert due EU-Kommission dazu auf, die EU-Fluggastrechteverordnung aus dem Jahr 2004 rasch zu überarbeiten. "Die bestehende Verordnung enthält viele unklare Regelungen und Lücken, die die Gerichte letztlich nicht rechtssicher schließen können, weil ihre Entscheidungen nur Einzelfälle betreffen", bemängelt Merk.

"Für den Verbraucher ist daher in vielen Fällen nicht absehbar, welche Rechte er im Einzelfall wirklich hat. So wären klare Maßstäbe in der Verordnung wünschenswert, anhand derer man besser beurteilen kann, ob ein Streik im Flugverkehr als "außergewöhnlicher Umstand" zu werten ist, der einen Entschädigungsanspruch ausschließt oder nicht." Nicht zufriedenstellend gelöst ist außerdem die Frage, welche Rechte der Fluggast hat, wenn er den Anschlussflug wegen Verzögerung des Zubringerflugs verpasst, wie die gestern hierzu ergangene Entscheidungdes Bundesgerichtshofs zeige. Aber auch für Verspätungen fehlen derzeit klare Entschädigungsregelungen, die auch durch Einzelfallentscheidungen des EuGH nicht ersetzt werden könnten.

Erfreulich hingegen, so betont Merk,  ist jedoch die Tatsache, dass Verbraucher bald die Möglichkeit haben, sich wegen Entschädigungsansprüchen gegen Fluggesellschaften an eine Schlichtungsstelle zu wenden. "Die Bundesregierung hat hier ein wichtiges Gesetz für die Verbraucher auf den Weg gebracht. Mit den Schlichtungsverfahren wird sich die Situation der Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Fluggesellschaften deutlich verbessern", ist sich die Verbraucherschutzministerin sicher.

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