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Mit der Veröffentlichung eines Nacktfotos drohte ein 24-Jähriger einem gleichaltrigen Mann, den er über eine Internetkontaktbörse kennengelernt hatte, sollte er ihm nicht 1000,- € in bar übergeben. Der Geschädigte vertraute sich der Polizei an. Bei der Geldübergabe klickten die Handschellen.

Ein 24-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis Cham lernte auf einer einschlägigen Kontaktbörse einen Gleichaltrigen kennen, der im östlichen Landkreis Cham wohnhaft ist. Nach einigen Chats tauschten die Männer Fotografien aus. So sandte der spätere Beschuldigte seinem neuen „Freund“ ein Foto, das angeblich ihn mit nacktem Oberkörper zeigt. Wie sich erst im Laufe der späteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen herausstellte, zeigte dieses Foto jedoch gar nicht den Beschuldigten, sondern war willkürlich aus dem Internet entnommen. Durch das vermeintliche Originalfoto gewann der Mann das Vertrauen des späteren Geschädigten. Dieser übersandte ihm nun ein Ganzkörperfoto, auf welchem er gänzlich unbekleidet zu sehen war. Die wahre Intention des Beschuldigten stellte sich nun heraus. Er drohte damit, das Nacktfoto an Eltern, Arbeitgeber und Freunde des Geschädigten zu schicken, sollte dieser ihm nicht 1000,- € in bar übergeben. Auch eine Geldübergabe wurde zu diesem Zeitpunkt bereits vereinbart.

Der 24-jährige Geschädigte vertraute sich nun aber der Polizei an. Das Kommissariat 10 der Kripo Regensburg übernahm fortan die Ermittlungen. 

Die Geldübergabe, die für die Nachmittagsstunden des 08.02.2016 im Stadtgebiet Bad Kötzting vereinbart war, wurde polizeilich überwacht. Tatsächlich konnte der 24-jährige Tatverdächtige hierbei festgenommen werden. In einer ersten Vernehmung gestand er die Tat ein, als Motiv nannte er Geldsorgen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde der Mann zwar auf freien Fuß gesetzt, doch begab er sich aufgrund seines schlechten Gemütszustandes freiwillig in fachärztliche Behandlung. 

Gegen den 24-Jährigen wird nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Erpressung geführt. Das Strafgesetzbuch sieht bei Verwirklichung dieses Straftatbestands eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.

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Bild: NicoLeHe  / pixelio.de

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