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Neuer Monat, neue Ordnung: Auch im Oktober ändert sich für die Deutschen wieder Einiges. Diese Gesetzänderungen treten ab dem 1. Oktober 2016 in Kraft.

Die wichtigste Gesetzänderung ist für Arbeitsverträge von großer Bedeutung: Am 1. Oktober 2016 tritt eine Gesetzänderung für Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen in Kraft. Jeder Arbeitsvertrag enthält eine Ausschlussklausel, die oft auch Verfallklausel genannt wird. Sie bestimmt, binnen welcher Frist Arbeitnehmer oder Arbeitgeber dem anderen gegenüber Ansprüche geltend machen kann. Bisher sollten die Ansprüche in Schriftform, bzw. per Brief mit eigenhändiger Unterschrift, angemeldet werden. Ab 1. Oktober 2016 genügen hierfür laut § 309 Nr. 13 BGB eine E-Mail oder ein Fax.

Auch die Gesetzlich-Krankenversicherten müssen ihre Aufmerksamkeit auf  die Gesetzänderungen lenken: Ab 1. Oktober 2016 haben Sie Anspruch auf ein vom Arzt erstellten Medikationsplan, wenn Sie drei oder mehr Arzneimittel brauchen. Das Ziel dieser Maßnahme ist, die Neben- und Wechselwirkungen zu vermeiden, die entstehen können, wenn Patienten parallel mehrere Medikamente einnehmen sollen. In den nächsten Monaten soll der Medikationsplan nur schriftlich auf Papier erstellt werden, ab 2018 aber soll er zusätzlich in digitaler Form vor der elektronischen Gesundheitskarte abrufbar sein.

Ab dem 1. Oktober 2016 wird es möglich, einen Mobilfunkvertrag online zu kündigen. Bislang sollten die Kunden ihren Vertrag schriftlich per Brief mit eigenhändiger Unterschrift kündigen. Ab dem 1. Oktober 2016 wird dafür auch eine E-Mail ausreichen. Der Grund dafür ist das Datenschutzrecht: Durch das Gesetz wird die zivilrechtliche Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften verbessert.

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