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Eigentlich ist es kaum zu glauben: In der von Wohnungsnot gebeutelten Stadt Regensburg gibt es leer stehende Häuser – und das nicht zu knapp! Die Initiative Recht auf Stadt erfasste auf dem Regensburger Stadtgebiet inzwischen über 50 Wohngebäude und Gewerbeimmobilien. Jeder Leerstand ist auf der Homepage der Initiative mit einem Bild, einem kurzen Text und Hintergrundinformationen aufgeführt.

Ursprünglich glaubte die Initiative selbst kaum, dass es über 20 werden. Inzwischen gibt es aber mehr Hinweise, als die Gruppe zügig bearbeiten kann. Denn jede Leerstandsmeldung muss natürlich überprüft werden. In der Regel werden Informationen bei der Nachbarschaft eingeholt oder es wird bei der Stadtverwaltung nachgefragt, ob beispielsweise ein Bauantrag vorliegt.

Die Kriterien, die Recht auf Stadt beim Leerstandsmelder anlegt, sind durchaus moderat. Ein Leerstand gilt erst ab 6 Monaten als solcher. Hier ist das bayerische „Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum" (ZwEWG) wesentlich strenger. Nach diesem kann schon ab einem Leerstand von 3 Monaten ein saftiges Bußgeld von bis zu 500 000 Euro verhängt werden. Die Höhe der Strafe zeigt eindringlich, dass Leerstand keine Lappalie ist.

Was tut die Stadtverwaltung?

Für die Stadtverwaltung Regensburgs scheint Leerstand aber offensichtlich kein Problem zu sein. Zwar hatte der oberste Stadtentwickler Anton Sedlmeier auf Pressenachfragen bezüglich Leerstand geäußert, es sei eine neue Stelle im Rathaus für Wohnflächenmanagement geschaffen worden, die auf Eigentümer/-innen zugehe, berate und Kontakte zu Interessent/-innen herstelle.

Doch auf Nachfrage von Recht auf Stadt, ob diese Stelle auch Leerstand erfasse, gab die Pressestelle eine klare Auskunft: „Nein". Wie das Wohnflächenmanagement auf Eigentümer/-innen von Leerstand zugehen will, ohne von denselben zu wissen, bleibt Sedlmeiers Geheimnis.

Gründe für Leerstand

Dabei sind die Gründe für einen Leerstand vielfältig und Eigentümer/-innen bräuchten tatsächlich oft Hilfe. Zum Teil sind es zerstrittene Erbengemeinschaften, zum Teil Eigentümer/-innen, die sich eine Verwertung ihrer Immobilie nicht zutrauen. Aber ein großer Teil scheint auch spekulativer Leerstand zu sein. Ein Regensburger Facebookuser spricht es offen aus: 

Warum sollte jemand, der ein Haus besitzt, dieses im Moment verkaufen? Die Preise steigen, wenn man das Geld nicht braucht, ist ein Verkauf kontraproduktiv. Vermieten geht kurzfristig auch nicht, da man Mieter nicht mehr ohne weiteres kündigen kann, was ja auch Sinn macht. So what?"

Um gegen dieses gemeinwohlschädigende Verhalten vorzugehen, fordert Recht auf Stadt endlich die Verabschiedung einer Zweckentfremdungssatzung. Doch die Verwaltung mauert. Ein gewisser Leerstand sei die Voraussetzung für einen funktionierenden Wohnungsmarkt. Erst komplett leer geräumte Häuser könnten einer umfassenden Sanierung zugeführt werden, so die Stadtverwaltung.

Eine Komplettentmietung, die meist mit jahrelangem Leerstand einhergeht, ist Heuschreckenpraxis. Denn von Neumieter/-innen lässt sich wesentlich mehr Miete verlangen, als von Bestandsmieter/-innen. Mit ihrer Aussage will die Verwaltung offensichtlich das unsoziale Vorgehen des städtischen Unternehmens Stadtbau rechtfertigen - Stadtbau ist übrigens auch im Leerstandsmelder gelistet. 

Spitze des Eisbergs

Doch die von Recht auf Stadt erfassten Leerstände sind nur die Spitze des Eisbergs. Laut Bayerischer Staatsregierung stehen in Regensburg über 2300 Wohnungen leer. Zum Vergleich: Auf dem Nibelungenareal sollen rund 1400 Wohneinheiten entstehen, im Baugebiet Dörnberg 1200. Das heißt, der Leerstand in Regensburg ist fast so groß wie beide Baugebiete zusammen.

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