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Ab 1. Oktober dürfen Dank eines neuen Gesetzes gleichgeschlechtliche Paare standesamtlich heiraten. Wie wir bereits berichtet haben, gab es bei der Eintragung von zwei gleichen Geschlechtern Probleme bei der Software im Standesamt. Doch jetzt lauert ein weiteres Problem: die Ehe ist laut Gesetz gar nicht für alle!

Es gibt wohl doch keine Ehe für alle, so wie es bereits in der Öffentlichkeit zelebriert wurde. Der Regensburger Jura-Professor Dieter Schwab hat den neuen Eheparagrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch genauer unter die Lupe genommen und etwas Entscheidendes festgestellt: Der ursprüngliche Satz „Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen“ wird ausgetauscht, an derselben Stelle steht ab Oktober dann dort folgendes: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen“. Manch einer wird sich nun denken: Hä, das passt doch so?!

Was als Ehe für ALLE propagiert wurde und wird, ist in Wahrheit aber gar keine, denn eine Gruppe wurde vergessen. Es  gibt nämlich auch Menschen, die kein Geschlecht haben und als „intersexuell“ bezeichnet werden. Diese Gruppe von Menschen wird ohne Geschlechtsmerkmale geboren, sie können also keinem Geschlecht eindeutig zu geordnet werden.

Bei der Geburt einer intersexuellen Person wird die Geschlechtsangabe im Geburtsregister von den Standesbeamten weggelassen. Intersexuelle Menschen sind also vor dem Gesetz demnach geschlechtlos. Und laut dem neuen Gesetz dürfen nur Personen heiraten, die ein Geschlecht haben. Dieter Schwab fordert deswegen: „Wenn ‚Ehe für alle‘, dann wirklich für alle!“

Der Begriff „Geschlecht“ wird generell oft problematisiert. Sozialwissenschaftler gehen zum Beispiel davon aus, dass es gar kein natürliches Geschlecht gibt und wir unsere Zugehörigkeit zu unserem Geschlecht über kulturelle Normen und Rollenmodelle lernen.

Ob der neue Eheparagraf nun korrigiert wird, ist unklar. Ein Lösungsvorschlag beinhaltet das Hinzufügen von einem dritten Geschlecht, dem „Inter“. Doch Gerichte haben dies bisher abgelehnt.

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