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Am 31. Dezember 2018 endet die laufende fünfjährige Amtsperiode der Jugendschöffen. Für die Amtszeit von 2019 bis 2023 müssen daher die Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht Regensburg und die Jugendkammer beim Landgericht Regensburg neu gewählt werden. Gesucht werden ab sofort interessierte Landkreisbürger. Bewerbungen sind bis Mitte März bei der jeweiligen Heimatgemeinde möglich.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger melden, die am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind, im Landkreis Regensburg wohnen und über erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Eine juristische Vorbildung is für das Amt nicht erforderlich.

Ausschlusskriterien für das Amt des Jugendschöffen

Personen, denen die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter durch Richterspruch aberkannt wurde, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt - die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folgen haben kann - dürfen nicht zu Jugendschöffen berufen werden. Außerdem sollen Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs und hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer sowie Religionsdiener nicht zum Amt des Jugendschöffen berufen werden.

Was beinhaltet das Amt des Jugendschöffen?

Die Jugendschöffen wirken als ehrenamtliche Richter bei Strafverfahren des Jugendschöffengerichts des Amtsgerichts Regensburg sowie bei der Jugendkammer beim Landgericht Regensburg mit. Sie üben während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie der hauptberufliche Richter aus. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Wer Interesse am Ehrenamt des Jugendschöffen hat und die Voraussetzungen erfüllt, kann sich ab sofort bei seiner Wohnsitzgemeinde melden. Diese übermittelt die eingehenden Bewerbungen nach Vorprüfung der Eignungsvoraussetzungen dem Kreisjugendamt Regensburg. Die Entscheidung, welche Bewerber dem Amtsgericht Regensburg als Jugendschöffen vorgeschlagen werden, trifft der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Regensburg. Dem Amtsgericht müssen dabei mindestens 82 Personen vorgeschlagen werden, je zur Hälfte Männer und Frauen. Welche Personen aus dieser Vorschlagsliste dann tatsächlich als Jugendschöffen berufen werden, entscheidet wiederum ein unabhängiger Wahlausschuss des Amtsgerichts.

Weitere Auskünfte erteilt das Kreisjugendamt Regensburg, Carina Zenger (Tel. 0941/4009-471, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Alle Informationen zum Schöffenamt finden Sie auch unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/.

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