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In Bayern wurden 2017 insgesamt 703 vermutete Behandlungsfehler bei der Techniker Krankenkasse (TK) gemeldet. Das sind 123 Fälle, also rund ein Fünftel, mehr als im Vorjahr. Damit übertrifft Bayern den Bundestrend: In ganz Deutschland verzeichnet die TK einen Anstieg der Verdachtsfälle um etwa 16 Prozent auf 5.500 Fälle in 2017. "Die Versicherten sind heute gegenüber den Medizinern selbstbewusster als früher und nutzen häufiger unterstützende Onlineangebote", sagt Christian Bredl, Chef der TK im Freistaat. "Dennoch ist die Dunkelziffer an unentdeckten Behandlungsfehlern immer noch hoch."

Die meisten Fälle kommen aus der Chirurgie

Viele Verdachtsfälle verzeichnet die TK in Bayern im chirurgischen Bereich. Hier wurden der Krankenkasse 193 Fälle gemeldet. Auf Platz zwei landete die Zahnmedizin mit 104 Verdachtsfällen, gefolgt von Allgemeinmedizin (73) und Orthopädie (58). Im vergangenen Jahr hat die TK mehr als 15 Millionen Euro von Ärzten und Kliniken für die Folgekosten von Fehlbehandlungen zurückgefordert.

Gutachten bei jedem dritten Fall - künftig bessere digitale Hilfen für Patienten

Für medizinische Laien ist es schwer, zwischen einem schicksalshaften Verlauf und einem handfesten Behandlungsfehler zu unterscheiden. "Bei Anzeichen eines Verdachts ist es am besten, wenn sich die Betroffenen frühzeitig an ihre Krankenkasse wenden, um sich von dort Hilfe zu holen", rät Bredl. "Etwa bei jedem dritten Fall erhärten sich die Hinweise auf einen Behandlungsfehler, sodass wir ein Gutachten beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung in Auftrag geben."

Je besser die Krankengeschichte dokumentiert ist, desto höher sind die Aussichten auf Erfolg. Patienten sollten deshalb in einem Gedächtnisprotokoll festhalten, wie die Behandlung ablief und welche Ärzte und Pfleger beteiligt waren. Eine elektronische Gesundheitsakte, welche die TK demnächst ihren Versicherten zur Verfügung stellen wird, kann hier für die Betroffenen eine wertvolle digitale Hilfe sein.

Patientenrechte vor Herstellerinteressen

Außerdem fordert Bredl den Gesetzgeber auf, stärker die Patienten zu schützen. "Die Interessen der Menschen und nicht die der Hersteller müssen endlich in das Zentrum des deutschen Rechts gestellt werden." So kann beispielsweise derzeit ein Patient kaum beweisen, dass er sich bei der Einnahme von Medikamenten genau an den Beipackzettel gehalten hat. Es ist daher fast unmöglich, einen Arzneimittelhersteller für ein fehlerhaftes Medikament zur Verantwortung zu ziehen. Hinzu kommt, dass die Pharmaunternehmer immer auch eine andere denkbare Ursache für einen unerwünschten Verlauf einer Behandlung anführen können.

Entscheidung zu Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds gefordert

Besonders makaber ist es, wenn die Versicherer bewusst Gerichtsverfahren verzögern und auf Zeit spielen, bis die Kläger entnervt und erschöpft aufgeben. Neben einer besseren Ausstattung der Gerichte, beispielsweise mit Spezialkammern für Medizinrecht, sollte endlich der Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds eingeführt werden, so Bredl. Seit Jahren schon diskutieren Bundestag und Bundesrat darüber. Aus den Fondsmitteln könnten Patienten mit erheblichen Gesundheitsverletzungen unterstützt werden, bei denen ein Behandlungsfehler wahrscheinlich ist, aber nicht mit letzter Sicherheit bewiesen werden kann. Der bayerische TK-Leiter: "Der Entschädigungsfonds sollte jedoch nicht alleine von den Steuerzahlern finanziert werden, sondern auch zum Beispiel von Ärzten, Krankenhäusern, Arzneimittel- und Medizinprodukteherstellern sowie den Haftpflichtversicherern."

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