section_topline
Redaktions-Hotline: +49 (0)941 59 56 08-0
section_mobile_logo_top
section_header
section_navigation
section_breadcrumbs
section_component

Mehr Sicherheit, stärkere Bürgerrechte und ein besserer Datenschutz sind die Kernpunkte der gestern, dem 15.05.2018, im Bayerischen Landtag beschlossenen Neuerungen im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG). Dazu gehören mehr Auskunftsrechte für Bürger, mehr Benachrichtigungspflichten und mehr Richtervorbehalte bei polizeilichen Maßnahmen. Nachdem derzeit viele Unwahrheiten über die Gesetzesnovelle verbreitet werden, setzt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann nochmals auf verstärkte öffentliche Information und Kommunikation.

"Wir stehen für maximale Transparenz und Offenheit", erklärte Herrmann. "Um unsere Bürgerinnen und Bürger noch besser über die neuen Polizeibefugnisse zu informieren, richten wir insbesondere Accounts in den Sozialen Medien wie Facebook und Twitter ein." Laut Herrmann sind diese ab Mittwoch, 16. Mai, 16 Uhr, aktiv. "Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich aus erster Hand über die Änderungen im Polizeiaufgabengesetz", appellierte der Minister. Er verwies zusätzlich auf die bereits freigeschaltete Internetseite www.pag.bayern.de, die umfangreiche Informationen rund um das PAG bietet, und die unabhängige Expertenkommission, die die Umsetzung der PAG-Neuerungen eng begleiten und analysieren wird. Auch eine Informationsbroschüre wird demnächst über das Bestellportal www.bestellen.bayern.de angeboten und in zahlreichen bayerischen Behörden ausliegen.

Wie Herrmann erklärte, ist es blanker Unsinn zu behaupten, dass die Bayerische Polizei in eine Geheimpolizei und der Freistaat in einen Überwachungsstaat umgebaut werden soll. Es sei unsäglich, dass Parteien wie SPD, Grüne und FDP unter dem sogenannten 'noPAG-Bündnis' gemeinsame Sache mit extremistischen Organisationen machen, die teilweise Kontakte zu gewaltorientierten Autonomen pflegen oder selbst dem autonomen Spektrum angehören. "Niemand wird beispielsweise einfach so grundlos überwacht oder weggesperrt werden, wie derzeit so manche Gruppierungen es wider besseren Wissens behaupten. Für die Bayerische Polizei gelten auch in Zukunft ganz klare und überprüfbare Regeln, die rechtsstaatlich einwandfrei und ausgewogen sind", sicherte Herrmann zu.

"Die Polizei überwacht eine Person nur, wenn sie aufgrund von Tatsachen eine besondere Gefahrenlage nachweisen kann und nur, wenn ein Richter das vorher angeordnet hat", betonte der Minister. "Jeder Betroffene wird anschließend auch benachrichtigt, damit er die polizeiliche Maßnahme gerichtlich überprüfen lassen kann." Auch werde niemand ohne Anlass abgehört. Neue Befugnisse dieser Art seien überhaupt nicht vorgesehen. Wie Herrmann klarstellte, ist auch die Kategorie „drohende Gefahr“ nicht neu und wurde bereits im vergangenen Jahr ins PAG aufgenommen. Das Bundesverfassungsgericht hat sie 2016 selbst entwickelt, um den Sicherheitsbehörden Rechtssicherheit zu geben. "Es geht darum, schreckliche Taten bei konkreten Anhaltspunkten bereits im Vorfeld zu unterbinden", erläuterte Herrmann. "Sollen wir den Opfern später erklären, dass wir die Tat haben kommen sehen, dass aufgrund von Tatsachen feststeht, eine Gefahr droht, aber leider nicht einschreiten dürfen?"

Ein weiterer wichtiger Aspekt für den Innenminister ist, dass niemand unbefristet durch die Polizei in Gewahrsam genommen werden kann. "Über die Dauer des Gewahrsams entscheidet allein ein unabhängiges Gericht", so Herrmann. "Spätestens nach drei Monaten muss das Gericht nochmal prüfen, ob von dem Betroffenen noch eine Gefahr ausgeht. Außerdem hat das Gericht jedem Betroffenen selbstverständlich ein Rechtsbeistand an die Seite zu stellen." Grob falsch sei auch der Vorwurf, der langfristige Polizeigewahrsam wäre ein Massenphänomen und der Einstieg in einen Polizeistaat. Herrmann: "Seit Inkrafttreten der Regelung im August letzten Jahres gab es bayernweit vier Fälle mit einem tatsächlichen Präventivgewahrsam zwischen zehn Tagen und drei Monaten. In diesen schwerwiegenden Fällen konnten nur durch den Gewahrsam die Gefahren abgewendet werden."

Abschließend ging Herrmann auch auf den möglichen  Einsatz von Handgranaten bei der Bayerischen Polizei ein: "Handgranaten dürfen seit der gesetzlichen Regelung im Jahre 1978 ausschließlich durch Spezialeinsatzkräfte in besonderen Situationen genutzt werden, kamen aber bislang in keinem Fall zum Einsatz."

Eventfilter

section_breadcrumbs
footer
Cookie-Einstellungen
nach oben