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Am 14. Oktober heißt es wieder: „Ran an die Wahlurnen, denn jede Stimme zählt!“ - die 18. Bayerische Landtagswahl steht direkt vor der Tür. Doch was macht der Landtag überhaupt? Welche Aufgaben hat er? Und wer steht überhaupt zur Wahl? Wir bringen ein wenig Licht ins Dunkel der Parteiprogramme und klären in Kürze die wichtigsten Fragen zur kommenden Landtagswahl.
Zu den Ergebnissen geht es nach der Auszählung hier: https://www.regensburg.de/rathaus/stadtpolitik/wahlen/landtags-und-bezirkswahl-2018/ergebnisse-der-landtags-und-bezirkswahl.


Was macht der Landtag?
Beim Landtag handelt es sich um das Landesparlament und das höchste Verfassungsorgan unseres Freistaates, deren 180 Abgeordnete alle fünf Jahre als Stimme des Volkes gewählt werden. Der Aufgabenbereich der Abgeordneten erstreckt sich von der Regulierung des Landeshaushalts über das Verabschieden neuer Gesetze, der Wahl des Bayerischen Ministerpräsidenten bis hin zur Kontrolle der Staatsregierung selbst. Im Grunde genommen, bestimmt der Landtag, wohin unsere Steuergelder fließen, er diskutiert, welche Sachverhalte durch das Gesetz reguliert werden sollen und verabschiedet per Zwei-Drittel-Mehrheit, ob ein neues Landesgesetz in Kraft tritt oder nicht, z.B. das bayerische Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden. Überdies verfügt der Landtag im Sinne der Kulturhoheit der Länder über die primäre Zuständigkeit für die Gesetzgebung und Verwaltung auf dem Gebiet der Kultur, darunter fallen insbesondere das (Hoch-)Schulwesen, Bildung, Rundfunk und Kunst.

Zwei Kreuzchen, die Bayern verändern können

Bayern ist in sieben Wahlkreise unterteilt, die mit den Bayerischen Regierungsbezirken übereinstimmen. Diese sind wiederum in 90 Stimmkreise mit einem Direktkandidaten pro Partei unterteilt. Mit der sogenannten Erststimme entscheiden die Bürger, wen sie für ihren Stimmkreis als Volksvertreter direkt in den Landtag wählen wollen – dabei genügt den Direktkandidaten eine einfache Mehrheit im Stimmkreis, um direkt ins Parlament einzuziehen. 90 Stimmkreise = 90 Abgeordnete.

Jeder Wahlberechtigte hat jedoch zwei Stimmen zur Verfügung. Hierbei werden bei der Hochrechnung für die Sitzplatzverteilung auch beide Stimmen verrechnet. Mit der Zweitstimme muss der Wähler entscheiden, ob er eine Wahlkreisliste oder einen Kandidaten der Wahlkreisliste wählt. Dabei wirken sich die gesammelten Wählerstimmen auf die tatsächliche Listenplatzierung der Landtagskandidaten aus, so dass der Spitzenkandidat einer Liste, nach der Wahl nicht mehr unbedingt auf Platz 1 der Liste stehen muss. Die Listenkandidaten füllen schließlich die übriggebliebenen Sitze nach Hochrechnung der Sitzplatzverteilung auf. Hätte die CSU beispielsweise 45 Kandidaten aus dem Direktmandat im Landtag, aber insgesamt 89 Plätze zur Verfügung, werden diese Plätze mit den Kandidaten aus den Wahlkreislisten aufgefüllt. Ins Parlament ziehen dann diejenigen Landtagskandidaten ein, die auf den oberen Plätzen der Wahlkreislisten rangieren.

Wer darf wählen?

Jeder Bürger mit deutscher Nationalität, der mindestens 3 Monate einen Hauptsitz in Bayern hat und mindestens 18 Jahre alt ist, darf seine Stimme für die Landtagswahl abgeben. Alle Wahlberechtigten erhalten per Post eine Wahlbenachrichtigung, in welcher bündig erklärt wird, wo er wann seine Stimme abgeben kann. Hat der Wähler keine Zeit, kann er auch per Briefwahl mitwirken. Ausreden gibt es also eigentlich nicht…

Wer sitzt momentan am Hebel?

 Derzeit gibt es im Landtag 180 Abgeordnete aus vier Parteien bzw. Wählervereinigungen. Darunter 101 Abgeordnete aus der CSU, 42 aus der  SPD, 19 von den Freien Wählern und 18 vom Bündnis 90/Die Grünen. Da die CSU die Mehrheit der Sitze besitzt, ist sie die Regierungspartei und stellt somit auch alleinig die Regierung. Die restlichen Fraktionen bilden die Opposition. Derzeitiger Ministerpräsident ist Markus Söder.

Welche Parteien stehen in Regensburg Stadt als Direktkandidaten zur Wahl?

 CSU: Dr. Franz Rieger // SPD: Margit Wild // Freie Wähler: Kerstin Radler // Bündnis 90, die Grünen:  Jürgen Mistol // FDP:  Loi Vo // die Linke: Richard Spieß // ÖDP: Benedikt Suttner // AfD: Benjamin Nolte

Mehr zu den Parteien im aktuellen filter No.188!

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