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Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat die Ermittlungen gegen Oberbürgermeister Wolbergs in einem weiteren Teilermittlungskomplex abgeschlossen und wegen des darin erhobenen Vorwurfs der Vorteilsannahme in zwei Fällen und der Bestechlichkeit nunmehr erneut Anklage zum Landgericht Regensburg erhoben.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft besteht der hinreichende Verdacht, dass der vom Angeschuldigten Wolbergs geführte SPD-Ortsverein Regensburg-Stadtsüden von einem weiteren Unternehmer aus der Regensburger Bau- und Immobilienbranche bzw. auf dessen Veranlassung im Zeitraum von Mitte 2012 bis Mitte 2016 finanzielle Zuwendungen in Höhe von insgesamt 160.200 EUR erhielt, wobei in Höhe von 35.700 keine Zahlung an den Ortsverein erfolgt, sondern eine Verbindlichkeit des Ortsvereins gegenüber einer im Oberbürgermeisterwahlkampf tätigen Medienagentur beglichen und der Vorgang durch eine Scheinrechnung der Medienagentur an den Unternehmer verschleiert worden sein soll. Die Zahlungen (22.500 EUR im Zeitraum Juni 2012 bis Februar 2013; 62.700 EUR im Zeitraum März bis April 2014 und 75.000 EUR in den Jahren 2015 und 2016) sollen dabei erfolgt sein, um die Unterstützung des Angeschuldigten, zunächst als dritter Bürgermeister und in der Folge als Oberbürgermeister der Stadt Regensburg, bei den von dem Unternehmer mit dessen verschiedenen Firmen in Regensburg betriebenen Vorhaben zu sichern.

Ein Teil der Zahlungen soll dabei konkret auch dazu gedient haben, über den Angeschuldigten die Bebaubarkeit eines in einem sog. Außenbereich an der Straße „Auf der Platte“ in Regensburg gelegenen Areals zu erreichen, nachdem seitens der Stadtverwaltung eine Bebauung wiederholt abgelehnt worden war, weil der Flächennutzungsplan für die betroffenen Grundstücke ein Landschaftsschutzgebiet vorsah. Der Angeschuldigte Wolbergs soll im Be-wusstsein der Motivation des Unternehmers für die gewährten bzw. versproche-nen finanziellen Zuwendungen in der Folge die Stadtverwaltung zur Schaffung von Baurecht in dem betroffenen Areal angewiesen haben. Die Staatsanwaltschaft legt dem Oberbürgermeister deshalb Vorteilsannahme in zwei Fällen und Bestechlichkeit zur Last.

Das Landgericht Regensburg hat nunmehr über die Zulassung der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zu entscheiden.

Trotz der jetzt erhobenen Anklage gilt für den Angeschuldigten Wolbergs weiterhin die Unschuldsvermutung.

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