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Wie bereits berichtet, erbeutete ein anfangs unbekannter Dieb Ende Mai 2018 in einem Geldinstitut in der Marktstraße einen hohen Geldbetrag aus einem Geldautomaten. Der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg gelang nun mit der Ermittlung eines Tatverdächtigen ein besonderer Erfolg.

Der Tatverdacht richtet sich nach umfangreichen Ermittlungen gegen einen 59-jährigen Mann aus dem Landkreis Regensburg. Diesem gelang es am Freitagabend, 25.05.2018 aus einem Geldautomaten, mehrere zehntausend Euro zu erbeuten, ohne dabei den Automaten zu zerstören.

Nachdem das Fehlen des Geldes bemerkt worden war, verständigten die Verantwortlichen des Geldinstitutes umgehend die Polizei. Ermittler des Fachkommissariats K2, der Kriminalpolizei Regensburg übernahmen daraufhin die Sachbearbeitung.

Da es zu Beginn des Verfahrens keine zielführenden Hinweise auf einen möglichen Täter gab, leiteten die Kriminalbeamten umfangreiche Schritte zur Klärung des Falles ein. Stück für Stück trugen die Beamten in akribischer Ermittlungsarbeit verschiedenste Bausteine zusammen, die schließlich den nun beschuldigten Mann ins Zentrum der Aufklärungsarbeit rückten.

Dies führte am Dienstag, 16.10.2016, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg, zur Durchsuchung des Hauses des Tatverdächtigen im Landkreis. Hier gelang es, über die Hälfte des im Mai erbeuteten Bargeldes sicherzustellen. Besonders wertvoll zeigte sich bei der Durchsuchung des Hauses der Einsatz von zwei Banknotenspürhunden durch die Ermittler. Die besonders trainierten Diensthunde fanden an zwei verschiedenen Örtlichkeiten im Anwesen Behältnisse mit hohen Bargeldsummen, welche von den Kriminalbeamten dem Diebstahl zugeordnet und sichergestellt wurden.

Konfrontiert mit den polizeilichen Erkenntnissen sowie dem Umstand, dass bei ihm große Mengen Bargeld aufgefunden wurden, räumte der 59-Jährige den Diebstahl auch ein.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Beschuldigte wieder entlassen werden.

Der Mann muss sich nun wegen eines besonders schweren Falles des Diebstahls verantworten.

Zu den Umständen, wie die Ermittler auf die Spur des Verdächtigen kamen und wie dieser bei dem Diebstahl vorgegangen ist, können auch mit Blick auf das laufende Verfahren, keine Angaben gemacht werden.

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