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Weil die Radmobilität eine immer wichtigere Rolle bei der Bewältigung des Verkehrsaufkommens einnimmt, wird der Landkreis Regensburg ein umfassendes „Mobilitätskonzept für den Radverkehr“ in Auftrag geben. Dieses Konzept soll alle Bereiche des Radverkehrs einschließen und die jeweiligen Potenziale der unterschiedlichen Straßenkategorien (Bund, Land, Landkreis, Gemeinden) analysieren.

Es soll alle Mobilitätserfordernisse abbilden, von Bike & Ride über Pendler- und Nahversorgungsbeziehungen bis hin zum Freizeitverkehr. Dabei sollen alle Fachstellen, Fahrradverbände/vereine, die Landkreisgemeinden, Bürgerinnen und Bürger, die Stadt Regensburg, große Betriebe, oder auch Schulen eingebunden werden.
 
Der Kreisausschuss befürwortete die Erstellung dieses Teilklimaschutzkonzepts ‚Mobilitätskonzept für den Radverkehr’ für den Landkreis Regensburg und beauftragte die Verwaltung mit der Ausarbeitung des entsprechenden Förderantrags, nachdem das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit derartige Mobilitätskonzepte mit 50 Prozent fördert. Erfahrungswerte anderer Landkreise lassen Gesamtkosten in einer Bandbreite von 60.000 bis 90.000 Euro erwarten.
 
Das Mobilitätskonzept soll Folgendes beinhalten:
 
Analysen:
Die Analysen erfolgen hinsichtlich

  • Zustand vorhandener regionaler und überregionaler Radwege der unterschiedlichen Baulastträger unter Berücksichtigung auch der elektrifizierten Fahrradnutzungen
  • Verkehrssicherheit und Streckenmarkierungen vorhandener Radwege
  • Zustand vorhandener Übergabestellen unterschiedlicher Verkehre (Bahn, Bus, Pendlerparkplätze, etc.)
  • Pendlerstrukturen im Alltagsverkehr zu Arbeitsplätzen (Gewerbe-/ Industriegebiete), Bildungseinrichtungen (Schulen, Hochschulen, Kinderbetreuungseinrichtungen) und Einkaufsmöglichkeiten in der Region
  • Freizeitverkehre im Bereich Naherholung, Sporteinrichtungen, Veranstaltungsorte und Tourismusziele
 
Potenziale:

Die Potenziale werden nach kurz-, mittel- und langfristig erschließbar kategorisiert. Das Langfristszenario geht von einem Zeithorizont bis 2030 aus; die kurzfristig erschließbaren Potenziale umfassen einen Zeitraum bis zwei Jahre, die mittelfristigen bis fünf Jahre.
 
Beteiligte:

Die folgenden Personen, Gruppen oder Ämter werden über Workshops, Kurzinterviews und Online-Foren eingebunden, um Bedarfe zu ermitteln:

  • Politische Vertreter der Kommunen, einschließlich der Stadt Regensburg und der benachbarten Landkreise bzw. deren Gemeinden
  • Dienststellen der planenden Gebietskörperschaft (Planungsbeauftragte und Ansprechpartner für den (Fahrrad-)Straßenverkehr des Staatlichen Bauamts, des Landkreises selbst und der Gemeinden, des Regionalen Planungsverbandes)
  • Tourismus, Regionalentwicklung, Klimaschutzmanagement und Wirtschaftsförderung des Landratsamtes / der Gemeinden
  • Vertreter / Ansprechpartner des ÖPNVs
  • Radverkehrsverbände (zum Beispiel ADFC, VCD), Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommune e. V. (AGFK)
  • Polizei (Verkehrssicherheitserziehung), Zweckverband für Verkehrssicherheit
  • Vertreter von (Groß-) Unternehmen, Gewerbe- und Kaufparks, Kammern (IHK, HwK), Tourismusverband, Bildungseinrichtungen (Schulen) etc.
  • Vertreter des Amtes für Ländliche Entwicklung und des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Regionale Initiativen und Umweltverbände (zum Beispiel Bund Naturschutz)
  • Interessierte fahrradbegeisterte Bürgerinnen und Bürger

Bedarfsfeststellung/Zielrichtung:

Diese erfolgen entsprechend der

  • Vernetzungs- und Ausbaubedarfe örtlicher und überörtlicher Radwege der unterschiedlichen Baulastträger entsprechend der Alltags- und Freizeitverkehre, einschließlich der benachbarten nichtkreisangehörigen Kommunen
  • Ausbaubedarfe an Knotenpunkten der unterschiedlichen Verkehrsmittel (zum Beispiel Radabstellanlagen an Bahnhöfen, Ladestationen für Elektrofahrräder, Bike + Ride, Bike + Drive an eCarsharing-Stationen oder Pendlerparkplätzen, Leihradstationen, Job-Radstationen)
  • Anforderungen an Infrastruktur durch neue motorisierte Fahrräder (Pedelecs, E-Bikes), Lastenfahrräder beziehungsweise die behindertengerechte Nutzbarkeit von Radinfrastruktur
  • Bedarfe hinsichtlich Fahrradmitnahme in Bussen und Zügen
  • Bedarfe an analogen Beschilderungs- und digitalen Leitsystemen
  • Bedarfe im Bereich Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit
  • Bedarfe an Fahrradleihstationen

Die ermittelten Bedarfe fließen in einen umfassenden Verbesserungsmaßnahmenplan ein, der auf den gesamten Landkreis Regensburg und jede der 41 Gemeinden zugeschnitten ist, der aber auch angrenzende kommunale Gebietskörperschaften (wie etwa die Stadt Regensburg) berücksichtigt.
 
Bereits an die Landkreisverwaltung herangetragene Maßnahmenvorschläge für die Radmobilität (etwa von ADFC, Bürgerinitiativen, VCD, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern) werden, soweit kurzfristig eine Umsetzung möglich ist, durch die zuständigen Stellen bearbeitet. Bei umfassenden Maßnahmen werden diese in das Radverkehrskonzept aufgen0mmen.
 
Zur nachhaltigen Umsetzung von Maßnahmenvorschlägen kann nach Abschluss der Konzepterstellung eine Antragstellung auf Förderung der Stelle eines Radverkehrsbeauftragten (= neu zu schaffende Stelle, gegebenenfalls 65 Prozent Förderung der Personalkosten und sonstigen Ausgaben über drei Jahre) beantragt werden.
 
Zeitplanung Mobilitätskonzept für den Radverkehr:

Antragstellung durch die Landkreisverwaltung, Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Energie und Klimaschutz, erfolgte am 30. August 2018 (zur Sicherung der nächsten Förderaufruffrist bis 30. September 2018)
Information der Bürgermeisterkonferenz

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