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Alles neu macht nicht nur der Mai, sondern auch der Jahreswechsel. Egal ob Gesetze oder Regelungen – Änderungen stehen auch für 2019 so einige an…

Höherer Mindestlohn:
Pünktlich zum 1. Januar 2019 steigt der Mindestlohn 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde. Es ist die zweite Erhöhung nach 2017. Damals stieg der Stundenlohn um 34 Cent auf 8,84 Euro.

Werbung bei WhatsApp:
Der Messenger-Dienst WhatsApp schaltet ab 2019 Werbung. Im direkten Chat-Verlauf sollen die Anzeigen zwar nicht zu sehen sein, dafür aber im Status-Bereich.

Diesel-Fahrverbot:
Weitere Diesel-Fahrverbote treten 2019 in Kraft. In bestimmten Straßen und Zonen verschiedener Städte werden Diesel-Fahrzeuge mit gewissen Abgasnormen nicht mehr erlaubt sein. Betroffen sind davon zunächst Stuttgart und Frankfurt, weitere Städte wie Köln, Berlin, Essen, Gelsenkirchen und Bonn werden aber folgen.

TAN-Liste ade:
Die TAN für eine Online-Überweisung wird es ab September 2019 nicht mehr auf Papier geben. Stattdessen werden sie nur mehr via TAN-Generator, Photo-TAN oder mobile-TAN verschickt werden.

Kindergeld, Mindestunterhalt und Kinderfreibetrag werden erhöht:
Ab dem 1. Juli 2019 erhalten Eltern zehn Euro mehr Kindergeld. Für die ersten beiden Kinder erhalten sie dann je 204 Euro, für das dritte 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro. Außerdem wird der Kinderfreibetrag ab Januar erhöht: Er steigt auf 7.428 Euro pro Kind, der Grundfreibetrag steigt auf 9.168 Euro. Der monatliche Mindestunterhalt für minderjährige Kinder steigt auch an, je nach Altersstufe und Einkommensgruppe um bis zu 14 Euro.

Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt:
Ab Januar 2019 werden die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozent auf 3,05 Prozent angehoben. Kinderlose Versicherte müssen zudem einen Kinderlosenzuschlag von 0,25 Prozent leisten. Die Bundesregierung will mit der Steigerung mehr Geld für den bestehenden Pflegenotstand generieren.

Änderungen im Mietrecht:
Vermieter können künftig nur noch 8 Prozent Modernisierungskosten auf den Mieter umlegen. Bislang durfte die Jahresmiete um 11 Prozent erhöht werden. Zudem müssen Vermieter in Gebieten mit Mietpreisbremse ihren neuen Mietern Auskunft über die Vormiete geben.

Brückenteilzeit kommt:
Ab sofort haben Arbeitnehmer Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit. Mitarbeiter können somit ihre Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum – ein Jahr bis maximal fünf Jahre – reduzieren und danach zum ursprünglichen Arbeitspensum zurückkehren. Bislang konnten Mitarbeiter ihre Arbeits­zeit nur zeitlich unbe­grenzt verringern.

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