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Vor kurzem zogen Zollbeamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Regensburg einen aus Richtung Nürnberg kommenden Pkw mit französischer Zulassung nahe Neutraubling aus dem fließenden Verkehr.


Auf Befragen gaben die beiden Insassen aus Südosteuropa an, sich auf der Heimreise zu befinden, neben dem Reisegepäck hätten sie keine weiteren Waren dabei. Es zeigte sich jedoch, dass diese Aussage nicht ganz der Wahrheit entsprach: Eingewickelt in drei Plastiktüten befanden sich, versteckt unter Kleidungsstücken, mehrere Arzneimittel. Darauf angesprochen äußerte der Beifahrer, dass er diese Vitaminpräparate mit nach Hause nehmen möchte. Nach dem Lesen des Beipackzettels erkannten die Zöllner allerdings, dass es sich dabei nicht um Vitaminpräparate sondern um Anabolika handelt.

Eine durchgeführte Dopingmittelmengenberechnung ergab, dass die zugelassene Grenzmenge um das ca. 40-fache überschritten wurde. Die Zollbeamten stellten die 200 Ampullen Anabolika sicher und leiteten gegen den Mann ein Verfahren wegen des Verdachtes eines Verstoßes gegen das Antidopinggesetz ein.

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