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Bereits 2018 wurde eine Regensburgerin zu lebenslanger Haft verurteilt, weil sie den Lebensgefährten ihrer guten Freundin und Angebeteten mit Frostschutzmittel vergiftet hatte. Die Revision ist nun vor dem Hofer Landgericht gescheitert und das Urteil mit der Haftstrafe aus dem Sommer 2018 damit rechtskräftig.

Die Regensburgerin hatte im November 2017 dem damals 64-jährigen Lebensgefährten ihrer Angebeteten aus Eifersucht einen Cocktail aus Fruchtsäften und reinem Ethylenglykol verabreicht, woraufhin dieser wenige Tage später im Krankenhaus verstarb. Die Anklage zeigte sich 2018 davon überzeugt, dass sie den Mann umbringen wollte, weil sie zusammen mit ihrer guten Freundin eine Beziehung aufbauen wollte. Die Regensburgerin beteuerte jedoch, dass sie den Lebensgefährten ihrer Angebeteten nicht töten, sondern ein paar Tage außer Gefecht setzen wollte, um ihre Freundin zu überreden, von Oberfranken zurück nach Regensburg zu ziehen. Der Bundesgerichtshof hat nun die Revision der Regensburgerin als unbegründet verworfen.

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