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Das Veterinäramt Landshut hat den Transport einer trächtigen Kuh nach Usbekistan verhindert. Das Tier hätte 5.000 km transportiert werden sollen, was das Veterinäramt als Tierquälerei ansieht. Während Tierschutzverbände den Stopp begrüßen, will ein Zuchtverband gegen die Entscheidung klagen. 

Der Deutsche Tierschutzbund und der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Bayern begrüßen die Entscheidung des Veterinäramts Landshut, keine Transportgenehmigungen mehr für Rinder in Drittstaaten auszustellen. Medienberichten zufolge hatte eine Amtstierärztin den Export einer trächtigen Kuh nach Usbekistan verhindert. Der Landshuter Landrat Peter Dreyer hatte in der Folge angekündigt, dass seine Veterinäre alle derartigen Transporte bis auf Weiteres verhindern werden. „Das konsequente Vorgehen der Veterinärin in Landshut ist extrem mutig und vorbildlich. Kein Tier, und schon gar kein trächtiges, sollte eine fünftausend Kilometer weite Fahrt antreten müssen, wo bekannt ist, dass die Tiere jenseits der EU-Außengrenzen oft zu extremsten Bedingungen transportiert und geschlachtet werden. Und kein Amtsveterinär, der nicht sicherstellen kann, dass die Tierschutzvorschriften bis zum Zielort eingehalten werden, sollte solche Transporte genehmigen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. 

Nicole Brühl, Vorsitzende des Landesverbands Bayern des Deutschen Tierschutzbundes, ergänzt: „Die Entscheidung der Veterinärin ist ein wichtiges Signal und sollte Amtstierärzte in ganz Deutschland ermutigen, Genehmigungen für Lebendtierexporte in Drittländer zu verweigern. Wir hoffen, dass sich viele Veterinärämter und Landkreise ein Vorbild an Landshut nehmen.“ Obwohl es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gibt, dass EU-Recht und damit Tierschutzvorgaben bis zum Bestimmungsort der Tiere einzuhalten sind, wird dies in der Praxis nicht umgesetzt. Die Tierschutzbestimmungen in den Zielländern sind dagegen oft unzureichend oder gar nicht vorhanden.

Zuchtverband droht mit rechtlichen Schritten

Auslöser der Debatte ist ein Fall aus Mühldorf am Inn, wo eine trächtige Kuh nach Usbekistan transportiert werden sollte – 5.000 Kilometer weit. Das Veterinäramt Landshut hat den Transport des Zuchtverbandes Mühldorf allerdings verhindert, indem es das sogenannte Vorzeugnis nicht ausgestellt hat. Dieses ist für die Zulassung des Tieres zum Handel notwendig. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, will der Zuchtverband Mühldorf zur Not gerichtlich gegen diese Entscheidung vorgehen. „Wenn die Auflagen zum Export erfüllt sind, müsse dieses Vorzeugnis auch ausgestellt werden", so Josef Frank vom Zuchtverband Mühldorf, über den die trächtige Kuh nach Usbekistan exportiert werden sollte. Neben dem Veterinäramt Landshut wollen auch das Veterinäramt Passau und jenes für den Landkreis Freyung-Grafenau vorerst keine Vorzeugnisse für den grenzüberschreitenden Langzeittransport von Lebendtieren mehr ausstellen.

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