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Der suspendierte Oberbürgermeister Joachim Wolbergs darf den Oberstaatsanwalt „Obergschaflter“ nennen. Vorsitzende Richterin Elke Escher wies am 39. Verhandlungstag im Regensburger Korruptionsprozess einen Antrag der Staatsanwaltschaft zurück, Wolbergs Aussage ins Protokoll aufzunehmen. Dem suspendierten Oberbürgermeister droht wegen seiner Bezeichnung somit kein weiteres Verfahren.

Escher betonte, dass es sich bei „Obergschaftler“ um keine Beleidigung handle. Zwar sei Wolbergs Bezeichnung „unhöflich und respektlos“ gewesen, die Voraussetzungen für eine Protokollierung seien allerdings nicht gegeben. Schließlich habe Wolbergs weder jemanden beleidigt, noch eine weitere Straftat begangen. Unter Gelächter des Publikums im Gerichtssaal führte die Vorsitzende Richterin aus, dass der Begriff „Obergschaftler“ nicht im Duden aufgeführt und als eine Steigerung von „Gschaftler“ anzusehen sei. „Gschaftler“ wiederum sei eine Kurzform von „Gschaftlhuber“, was synonym zu „Wichtigtuer“ verwendet wird. Trotz Wolbergs Unhöflichkeit wollte seine Aussage aber nicht den Geltungswert des Staatsanwalts in Frage stellen, so Escher weiter. „Obergschaftler“ sei weder eine Beleidigung noch eine Schmähkritik, bei der die Diffamierung der betroffenen Person an vorrangig ist. Wolbergs Bezeichnung falle das Grundrecht der Meinungsfreiheit.
 
Wolbergs will sich bessern

Escher bat den suspendierten Oberbürgermeister allerdings darum, künftig mehr „auf seine Wortwahl zu achten“, damit die Arbeit der Kammer nicht mit „seitenlangen und aufwändigen Beschlüssen“ aufgehalten werde. Denn schließlich hätte man genug zu tun, so Escher. Wolbergs gelobte daraufhin Besserung und gestand, dass er vor Gericht „regelmäßig ausgeflippt“ und deswegen auch von seinen Anwälten „geschimpft“ worden sei. Die Vorsitzende Richterin gab Wolbergs dann noch einen Ratschlag mit auf den Weg: „Orientieren Sie sich einfach nach vorne. Hier spielt die Musik.“

Wolbergs hatte vergangenen Donnerstag auf den Antrag der Staatsanwaltschaft, den Stadtbau-Chef als Zeugen zu befragen, verärgert reagiert und dabei Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier einen „Obergschaftler“ genannt. Kastenmeiers Protest konterte Wolbergs mit der Ankündigung, ihn noch öfter einen „Obergschaftler“ nennen zu wollen. Der Oberstaatsanwalt beantragte daraufhin die Protokollierung von Wolbergs Aussage.

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