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Egal ob Flutpolder oder  neue Moschee – auch in und um Regensburg gibt es hin und wieder ein Politikum. Ein derart tragisches wie im westfälischen Ahlen hat es jedoch in der Oberpfalz noch nicht gegeben. Dort pfändete die Stadtverwaltung eine Mopsdame und verkaufte sie bei Ebay.   

Die Hündin war im Besitz einer Familie aus Ahlen und wurde vom Gerichtsvollzieher im Auftrag der Stadt gepfändet, weil die Eigentümerin unter anderem die Hundesteuer nicht bezahlt hatte. Ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung hat die einjährige Mopsdame Edda daraufhin über seinen privaten Account des Internetportals Ebay-Kleinanzeigen zum Verkauf angeboten.

Edda wurde der Familie bereits im Dezember 2018 weggenommen. Erstanden wurde sie von einer Polizistin, die auf die Anzeige mit dem Text „Süße Mopsdame mit Stammbaum zu verkaufen“ aufmerksam geworden war – VB 750 Euro. Wie die Polizistin dem Ahlener Tagblatt „Die Glocke“ berichtet, habe sie das Angebot zunächst für eine „Fake-Anzeige“ gehalten, da ein reinrassiger Mops normalerweise zwischen 1.500 und 2.000 Euro kostet. Nachdem die Polizistin die angegebene Rufnummer gewählt hatte, landete sie bei einem Mitarbeiter der Stadtverwaltung, der ihr den Fall rund um die Pfändung schilderte. Auf Nachfrage versicherte ihr der Mann noch, dass die Pfändung von Tieren und deren anschließender Verkauf rechtens seien. Tatsächlich darf ein Haustier per Gesetz gepfändet werden, wenn er einen Wert von weit über 250 Euro hat.  

Mopsdame war krank

Doch damit war der Fall noch nicht abgeschlossen. In der Anzeige wurde nämlich zusätzlich angegeben, dass Edda geimpft, gechipt und kerngesund sei, was sich aber bald als falsch herausstellte. Denn die Mopsdame hatte eine Augenverletzung, deren Behandlung der Polizistin nochmals rund 1.800 Euro an Tierarztkosten eingebrachte. Dieses Geld fordert die Käuferin nun juristisch von der Stadt Ahlen zurück, da sie in der Anzeige arglistig getäuscht worden sei, wie sie dem Ahlener Tagblatt berichtet.       

Ein Sprecher der Stadt sagte der Zeitung, dass der Verkauf über Ebay „nicht die übliche Vorgehensweise bei Vollstreckungen durch die Stadt Ahlen“ sei. Das Verhalten des Mitarbeiters bezeichnete er ebenfalls als „unüblich“ und betonte, dass es die erste Tierpfändung gewesen sei und man ihr auf den Grund gehen werde.

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