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Im August 2014 wurde er vom Landgericht Regensburg freigesprochen, doch nun geht der Fall Gustl Mollath in eine neue Runde. Mollath fordert vom Freistaat rund 1,8 Millionen Euro Schadensersatz für die 2747 Tage, die er zu Unrecht in der Psychiatrie untergebracht war.

Am kommenden Mittwoch beginnt der Zivilprozess um Amtshaftungsansprüche am Landgericht München I. Bislang hat der Freistaat dem heute 62-jährigen Justizopfer 70.000 Euro gezahlt. Nun fordert Mollath über 1,7 Millionen Euro.

Eines der bekanntesten Justizopfer Deutschlands

Gustl Mollath zählt zu den bekanntesten Justizopfern in Deutschland. 2006 wurde er vom Landgericht Nürnberg in die Psychiatrie eingewiesen. Dieses hatte Mollath wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und als gemeingefährlich eingestuft. Gegen seinen Willen wurde er siebeneinhalb Jahre in der Psychiatrie untergebracht. Seine damalige Ehefrau hatte Mollath vorgeworfen, sie geschlagen, getreten, gebissen und gewürgt zu haben.

2012 wurde das Verfahren wieder aufgenommen, nachdem sich Mollaths Vorwürfe gegen die HypoVereinsbank teilweise als zutreffend erwiesen hatten. Auf Anordnung des Oberlandesgerichts Nürnberg wurde Mollath daraufhin aus der Psychiatrie entlassen. 2014 startete dann die Neuauflage des Prozesses gegen Gustl Mollath vor dem Landgericht Regensburg. Mollath wurde dabei freigesprochen und bekam eine Entschädigung zugesprochen, auch wenn das Gericht davon überzeugt war, dass er seine frühere Frau misshandelt hat.

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