section_topline
Redaktions-Hotline: +49 (0)941 59 56 08-0
section_mobile_logo_top
section_header
section_navigation
section_breadcrumbs
section_component

Mehr als 850 Teilnehmerinnen und Teilnehmer berieten sich am Wochenende in Regensburg beim 43. Strafverteidigertag. Im Zentrum stand dabei der Strafprozess, mit dem sich acht Arbeitsgruppen unter dem Titel „Psychologie des Strafverfahrens“ befassten. Sie fordern unter anderem eine audio-visuelle Dokumentation von Strafprozessen.

An dem seit 1977 stattfindenden und europaweit größten Meeting von Strafverteidigern nahmen auch dieses Jahr wieder fast tausend StrafverteidigerInnen sowie VertreterInnen der Rechtswissenschaften und der Justiz aus Deutschland, Österreich und der Schweiz teil. Mit den „Regensburger Thesen“ wollen sie die Rechte von Angeklagten beziehungsweise der Verteidiger stärken. Dazu soll unter anderem eine Dokumentation der Prozesse in Bild und Ton helfen, sozusagen ein Video-Protokoll. Dies soll vor allem der Qualitätssicherung und der Entlastung der Gerichte dienen. Dass sich das Gericht so in Zukunft irrt oder von falschen Tatsachen ausgeht, ist damit ausgeschlossen. Bislang wird in Deutschland nur die Aussage an sich dokumentiert, der Inhalt jedoch nicht aufgezeichnet.

Tatprovokation bei Drogenkriminalität

Des Weiteren stemmen sich die Teilnehmer in den „Regensburger Thesen“ gegen die staatliche Tatprovokation, die sie verbieten wollen. Es soll laut Papier gesetzlich geregelt werden, dass die staatliche Tatprovokation verboten ist und dass, sofern gegen dieses Verbot verstoßen wird, ein Verfahrenshindernis besteht. Vor allem bei Drogenkriminalität kommt es häufiger vor, dass Ermittler die Straftaten sozusagen provozieren und weiter anschieben. Zudem wollen sie umfassende Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Versagung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft einführen. Ein weiterer Beschluss in den „Regensburger Thesen“ stellt die Schaffung der Gleichmäßigkeit und Transparenz bei der Auswahl des Verteidigers dar. Die richterliche Auswahlentscheidung ist nämlich nicht immer am Interesse des Beschuldigten orientiert.

Eventfilter

section_breadcrumbs
footer
Cookie-Einstellungen
nach oben