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Das Verwaltungsgericht in Regensburg hat eine Klage des Immobilienunternehmers Volker Tretzel zugelassen. Tretzel will damit gegen die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft im Regensburger Korruptionsprozess vorgehen.

Tretzel ist der Ansicht, dass sowohl eine Pressemitteilung als auch eine Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft nicht rechtens waren. Mit einem Feststellungsbegehren will der Bauunternehmer die Angelegenheit nun vom Verwaltungsgericht klären lassen. Die mündliche Prüfung hierzu findet am 23. Juli statt.

Die Staatsanwaltschaft hatte am 26. Juli 2017 gegen Oberbürgermeister Joachim Wolbergs, den ehemaligen SPD-Fraktionsvorsitzenden Norbert Hartl sowie gegen Tretzel und dessen ehemaligen Mitarbeiter Franz W. Anklage wegen Vorteilsgewährung erhoben. Diese Anklage sei ihnen, so die Anwälte von Volker Tretzel, jedoch erst nach der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft vorgelegt worden. Dieses Vorgehen sowie die Weitergabe genauer Details zu den Vorwürfen an Vertreter der Medien halten die Tretzel-Anwälte für rechtswidrig.

Der Prozess gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs wird am Donnerstag weitergeführt. Wolbergs wird dann vor dem Landgericht in Regensburg Aussagen zu seinem Werdegang sowie zu seiner aktuellen finanziellen Situation machen, die im Fall einer Geldstrafe relevant sein kann.

Ein Urteil im Korruptionsprozess ist für den Sommer geplant, bereits Ende April sollen die Plädoyers gehalten werden.

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