section_topline
Redaktions-Hotline: +49 (0)941 59 56 08-0
section_mobile_logo_top
section_header
section_navigation
section_breadcrumbs
section_component

Die Besatzung der „Alan Kurdi“ darf nicht nach Malta einreisen. Schon im Januar verweigerte Malta der Crew der Regensburger Hilfsorganisation Sea-Eye einen Austausch der Besatzung. Die 64 Geretteten der „Alan Kurdi“ sind indes seit Samstagnachmittag in Sicherheit. Nach zehn Tagen Seeblockade holte die maltesische Army schließlich auch die verbliebenen 62 Menschen ab.

„Wir haben 64 Menschen das Leben gerettet. Das bleibt für immer“, sagt der Hamburger Kapitän Werner Czerwinski. Es war sein erster Einsatz als Kapitän eines Schiffes, das von einer Hilfsorganisation betrieben wird. Für seine Crew muss der Kapitän nun einen anderen Hafen anfahren.

Schon im Januar verweigerte Malta der „Alan Kurdi“ einen Austausch der Besatzung. Die ehrenamtliche Crew durfte das Schiff jedoch verlassen. Auch hier handele Malta nun noch härter gegen Sea-Eye, wie die Rettungsorganistaion mitteilt. Gorden Isler, Vorsitzender von Sea-Eye e.V., kritisiert dieses Verhalten: „Formal kann man halt gegen Sea-Eye und unser Schiff nichts unternehmen. Wenn Malta also solche Maßnahmen anwendet, dann muss man klar von Schikane sprechen.“

Die meisten Crewmitglieder sind ehrenamtlich an Bord. Daheim warten familiäre und berufliche Verpflichtungen auf Teile der Sea-Eye-Crew. Die Mutter eines Besatzungsmitgliedes spricht von einer Verletzung der Rechte ihrer Tochter und will sich ans Lagezentrum des Auswärtigen Amtes wenden. Die Crewmitglieder sowie Gorden Isler sind ebenfalls aufgebracht „Wir können Malta nicht dazu zwingen, unsere Crewmitglieder an Land zu lassen. Wir verurteilen den Missbrauch staatlicher Machtbefugnisse und die illegale Einschränkung der Freiheit unserer Besatzungsmitglieder, die zuletzt ihre eigene Gesundheit riskierten, um Menschenleben zu retten", so Isler weiter.

Juristen prüfen Verletzungen staatlicher Schutzpflichten

Juristen befassen sich ehrenamtlich bereits in Italien und Deutschland mit dem sogenannten „Fall der ‚Alan Kurdi‘“. Offenkundig kam es in den Tagen nach dem Rettungseinsatz vom 3. April zu mehreren Verletzungen staatlicher Schutzpflichten. „Wir sahen Verletzungen der Menschenrechte auf Freiheit, körperlicher Unversehrtheit und dem Schutz der Familie. Wir werden intensiv prüfen, welche Rechtsmittel uns zur Verfügung stehen. Kein Politiker steht über dem Gesetz“, so Isler.

Sea-Eye sieht „humanitäres Desaster“ in Libyen

Die „Alan Kurdi“ fährt nun Richtung Spanien. Aufgrund der Seeblockade musste die Folgemission abgesagt werden. Die Hilfsorganisation muss nun eine weitere große Aufgabe bewältigen. Eine Werftpause muss eingelegt werden und das Schiff muss aus dem Wasser. „Wir werden das Gespräch mit unseren Unterstützern suchen, um die Alan Kurdi schnell wieder einsetzen zu können, denn der Juni des vergangenen Jahres, war der tödlichste Monat vor der libyschen Küste. Bis dahin müssen wir es schaffen“, so Isler. Einem möglichen Krieg in Libyen sieht Sea-Eye besorgt entgegen. Wie die Rettungsorganisation mitteilt, könnten dann selbst Libyer auf Schlauchboote steigen, um sich in Europa in Sicherheit zu bringen. Ein humanitäres Desaster und weitere verheerende Verluste von Menschenleben würden drohen, so Sea-Eye weiter.

Eventfilter

section_breadcrumbs
footer
Cookie-Einstellungen
nach oben