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Angestoßen hatte die Debatte das Veterinäramt Landshut, weitere Behörden – vor allem in Ostbayern – zogen schnell nach. Auch das Veterinäramt in Altötting hatte einen Tierexport verhindert, woraufhin sich das Landratsamt vor Gericht verantworten musste. Nun hat das Verwaltungsgericht München per Eilverfahrung ein Urteil gefällt und dem klagenden Fleckvieh-Zuchtverband recht gegeben. Fortan sind Veterinärämter grundsätzlich dazu verpflichtet, Bescheinigungen für den Export von Nutztieren ins Ausland auszustellen – unabhängig von der damit verbundenen Tierquälerei.

Laut Entscheidung des Gerichts würden Bedenken um das Tierwohl im Empfängerland nicht ausreichen, um ein sogenanntes Vorzeugnis für Tiertransporte in Staaten mit geringen Tierschutzstandards zu verweigern. Damit gaben sie dem Zuchtverband Mühldorf recht, der Rinder nach Usbekistan und andere Drittländer ausführen wollte, dafür aber die Vorlaufatteste vom Veterinäramt Altötting und Ebersberg nicht bekam. Auch wenn die Weigerung der Behörde aufgrund inkorrekter Formalitäten rechtens war, müssen die Amtsveterinäre an beiden Landratsämtern die Papiere für 38 Rinder ausstellen, die in ein mehrere tausend Kilometer entferntes Land exportiert werden sollen.

In jüngster Zeit hatten Veterinärämter in ganz Bayern monatelang keine Bescheinigungen ausgestellt, da es auf den Fahrten sowie am Zielort ziemlich sicher zu groben Verstößen gegen den Tierschutz kommt. Mit seiner Entscheidung ließ sich das Verwaltungsgericht auch nicht von einer Negativliste beeindrucken, die der Freistaat Bayern Mitte März veröffentlicht hatte. Darauf zu finden sind 17 Länder außerhalb der EU, die in Zusammenhang mit niedrigen Tierwohlstandards stehen – darunter Staaten wie die Türkei, Ägypten, Irak, Tunesien und eben auch Usbekistan, das aufgrund erheblicher Zweifel am Tierschutz bayernweit bereits schon mehrere Male thematisiert worden ist.

Landshuter Landrat kann Urteil nicht nachvollziehen

Angestoßen hatte die Debatte in Bayern das Landratsamt Landshut, das im Februar dieses Jahres den Transport einer trächtigen Kuh nach Usbekistan verhindert hatte. Der Landshuter Landrat Peter Dreier, der sich damals für den Transport-Stopp eingesetzt hatte, zeigte sich nun wenig erfreut über das Urteil, das er nicht nachvollziehen könne: „Es ist belegt, dass der Tierschutz in bestimmten Zielländern im Nahen Osten oder Nordafrika nicht ansatzweise mit den EU-weiten Vorgaben in diesem Bereich vergleichbar ist und es allein schon eine Qual für die Tiere ist, über tausende Kilometer dorthin transportiert zu werden.“ Schließlich sei auch der Tierschutz in der Bayerischen Verfassung als Staatsziel fest verankert, weshalb er die Entscheidung noch weniger verstehen könne. „Es ist auch enttäuschend, dass durch die Bundesagrarministerkonferenz keine klaren Aussagen geschaffen wurden, Bund und Länder wieder die Bälle hin und hergeschoben haben, anstatt im Sinne der Tiere zu handeln.“

Noch keine bundeseinheitliche Lösung gegen die Tierquälerei bei Tiertransporten

Dreier weist damit auf ein zentrales Problem hin, das nach wie vor besteht: Die Bundesländer ziehen beim Thema Tiertransporte nicht an einem Strang. Eine Liste mit unsicheren Staaten wie die vom bayerischen Umweltminister Thorsten Glauber ist nämlich nutzlos, wenn sie umgangen wird. Im aktuellen Fall der 38 Rinder sollten diese zunächst zu einer Sammelstation in Norddeutschland gebracht werden, ehe sie von dort aus nach Usbekistan transportiert werden. Ein Prozedere, das mittlerweile üblich ist: Rinder werden zu einer Sammelstelle in ein anderes Bundesland oder in ein EU-Land gekarrt und müssen sich von dort aus auf ihre qualvolle Reise begeben – und qualvoll trifft es in diesem Fall genau, denn die Bedingungen während des Transports und am Zielort sind grausam.

Die Tiere leiden tagelang unter extremer Hitze oder Kälte, oftmals ohne Wasser- oder Futterversorgung und ohne Erholungspausen. Sollten sie den Transport lebend überstehen, geht die Qual vor Ort weiter: Die Tiere werden gefesselt und müssen meist ohne Betäubung, dafür aber bei vollem Bewusstsein, minutenlang ausbluten, ehe sie tot sind. Eine qualvolle Extremsituation, gegen die vor allem Tierschutzverbände protestieren und mit Kampagnen auf die Tierquälerei aufmerksam machen.

Fragwürdiger Export: Zucht- oder Schlachttier?

Als Grund für den Export von Tieren wird oftmals der Aufbau von wichtigen Beständen im jeweiligen Zielland angeführt. Ob diese Tiere tatsächlich zur Zucht eingesetzt oder vielleicht doch geschlachtet werden, wird allerdings nicht kontrolliert. Ebenso fragwürdig erscheint der Transport von Schlachttieren. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft spricht sich vor dem Hintergrund der enormen Belastungen von Schlachttieren über große Entfernungen hinweg für den Transport von Fleisch anstelle von lebenden Tieren aus.

Widersprüchlich erscheint dabei aber die Subvention des Exports von Zuchtrindern in Drittländer, der trotz der ebenfalls bekannten Strapazen nach wie vor von der Bundesregierung gefördert wird. Um einen Schritt in Richtung verbesserter Tierschutz zu gehen, sollten auch diese Beihilfen, wie beim Export von Schlachttieren geschehen, komplett gestrichen werden. Damit wären dann vielleicht auch fragwürdige und Tierquälerei fördernde Klagen von den Zuchtverbänden hinfällig.

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