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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Das massenhafte Töten von männlichen Küken bleibt vorerst erlaubt. Folglich dürfen Geflügelzuchtbetriebe weiterhin Küken vergasen oder schreddern, bis ein alternatives Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei entwickelt ist. Tierschützer äußerten sich enttäuscht über das Urteil.

Vorerst wurde das Töten männlicher Küken kurz nach der Geburt vom Bundesverwaltungsgericht als rechtmäßig bestätigt. Zwar entschied das Gericht am Donnerstag in Leipzig, dass wirtschaftliche Interessen kein „vernünftiger Grund“ für das Töten von Küken seien. Dennoch dürften Brutbetriebe bis zur Einführung von alternativen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei männliche Küken weiterhin töten. Der Tenor des Urteils lautet jedoch: Das massenhafte Töten von männlichen Küken in der Geflügelwirtschaft soll bald enden und sei „tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig“. Sobald es Alternativen gebe, solle die bislang gängige Praxis vollständig gestoppt werden. Die Richter setzen dabei vor allem auf die Geschlechtsbestimmung im Ei, wodurch männliche Küken gar nicht erst ausgebrütet werden sollen.

Bundeslandwirtschaftsministerin drängt auf baldigen Stopp der Massentötung

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner drängt darauf, das massenhafte Töten „so schnell wie möglich“ zu stoppen. „Verbände und Unternehmen nehme ich hier in die Pflicht“, sagte Klöckner. Sie erwarte, dass diese tätig werden. Zugleich appellierte sie aber auch an die Verbraucher: „Mit ihrer Kaufentscheidung haben sie es letztlich mit in der Hand, ob sich innovative Verfahren durchsetzen oder immer mehr Eier importiert werden.“

Allein in Deutschland werden laut Bundeslandwirtschaftsministerium jährlich rund 45 Millionen männlicher Küken kurz nach der Geburt getötet, da sie weder für die Zucht von Legehennen noch für die Mast geeignet sind. 2013 wollte die damals rot-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen das Kükentöten 2013 per Erlass stoppen. Allerdings misslang der Versuch, da zwei Brütereien dagegen klagten und sich in den Vorinstanzen jeweils durchsetzten.

Tierschützer enttäuscht von Urteil

Der Deutsche Tierschutzbund zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. „Wir hätten uns ein sofortiges Verbot gewünscht“, so Verbandspräsident Thomas Schröder am Donnerstag. An jedem weiteren Tag würden nun weiterhin lebensfähige Küken leiden und sterben, so Schröder weiter.

Peta-Anwalt Christian Arleth hob zwar die positiven Implikationen hervor, die die Entscheidung für den Tierschutz haben werde. Zugleich kritisierte er aber, dass sich das Bundesverwaltungsgericht nun auf die Politik verlassen würde, verbindliche Maßstäbe zu setzen.

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