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Der 39-jährige Mann aus Straubing, der wegen Mordes mit einer Schublade an seinen Schwiegervater angeklagt war, muss lebenslang in Haft. Dieses Urteil fällte das Landgericht Regensburg am Donnerstag.

Das Landgericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der 39-jährige Straubinger seinen 62 Jahre alten Schwiegervater im Dezember 2018 mit einer Schublade erschlagen und mit einem spitzen, abgesplitterten Holzstück erstochen hat. Der 39-Jährige habe die Tat aus Gründen der Verschleierung begangen und nicht aus Habgier, so das Landgericht am Donnerstag. Der Mann habe mit seinem Angriff die Veruntreuung von rund 10.000 Euro verdecken wollen, die er von seinem Schwiegervater zur Verwaltung erhalten hatte.

Bereits zu Prozessbeginn hatte der 39-Jährige die Tat gestanden. Er habe jedoch aus Affekt gehandelt, so der Angeklagte. Sein Anwalt plädierte deshalb auf Totschlag und forderte vier Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft forderte jedoch von Anfang an lebenslänglich wegen Mordes.

Gericht: Angeklagte wollte Veruntreuung des Geldes verschleiern

Dem Mord war ein Streit zwischen dem 39-Jährigen und dem 62-Jährigen vorausgegangen. Der Schwiegervater hatte seiner Tochter und ihrem damaligen Mann rund 20.000 Euro zur Verwaltung überlassen. 2012 zahlte der 39-Jährige rund 10.000 Euro an den 62-Jährigen zurück. 2018 erfragte der Schwiegervater den Rest des Geldes.

Der 39-Jährige gab vor Gericht an, dass er versucht habe, mit dem Schwiegervater alleine zu reden, da seine Frau nicht wusste, dass er das Geld für sich verwendet hatte. Der 62-Jährige soll dem 39-Jährigen laut Urteilsbegründung damit gedroht haben, seiner Tochter „reinen Wein einzuschenken“. Daraufhin sei der 39-jährige Angeklagte aus Angst um seine Ehe handgreiflich geworden und habe am Ende den Mord begangen.

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