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Die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft zu Beginn des Verfahrens gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs und drei weitere Angeklagte war rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Regensburg am Dienstag und gab damit der Klage des Bauunternehmers Volker Tretzel statt.

Die Staatsanwaltschaft habe die Presse im Juli 2017 zu schnell über die Erhebung der Anklage informiert, urteilte das Gericht am Dienstag. Es hätte nach seiner Sicht nicht am selben Tag stattfinden dürfen. Dadurch sei der Bauunternehmer in seinem Grundrecht auf ein faires Verfahren verletzt worden. Laut Verwaltungsgericht hätte man Tretzel sowie seinen Anwälten mehr Zeit für die Vorbereitung auf mögliche Pressefragen einräumen müssen. Die vorgegeben zwei Stunden seien auch zu kurz gewesen, um die Anklageschrift durchsehen und prüfen zu können, so das Gericht. Außerdem hätte die Staatsanwaltschaft den Anwälten die gesamte Anklageschrift zulassen kommen müssen und nicht nur einen Teil davon.

Inhaltlich bemängelte das Verwaltungsgericht die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft nicht, sondern allein die Vorgehensweise bei der Pressearbeit.

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