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Im Prozess um den tödlichen Jagdunfall bei Nittenau ist ein Urteil gefallen. Der angeklagte Jäger wurde wegen fahrlässiger Tötung zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Nach Ansichten des Landgerichts Amberg hat der Jäger „Vorschriften missachtet“ und einen Menschen fahrlässig getötet. Die Freiheitsstrafe von zwölf Monaten setzte das Gericht am Mittwoch zur Bewährung aus. Zusätzlich muss der 46-Jährige 20.000 Euro an die Eltern des getöteten 47-jährigen Autobeifahrers zahlen sowie 10.000 Euro an den Hospizverein Schwandorf. Die Verteidiger des angeklagten Jägers plädierten auf neun Monate auf Bewährung, die Staatsanwaltschaft 18 Monate auf Bewährung.

Vorsitzende Richterin: Jäger hat Sorgfaltspflicht verletzt

Die Vorsitzende Richterin Roswitha Stöber sagte am Mittwoch, dass der Jäger gegen seine Pflichten verstoßen habe und führte in diesem Zusammenhang zwei Verstöße an: Es habe keinen ausreichenden Kugelfang gegeben und zudem hätte der 46-Jährige nicht in Richtung der Bundesstraße schießen dürfen. Wäre der Jäger seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen, wäre der Tod des Beifahrers nicht eingetreten, so das Gericht.

Vater des Getöteten bezeichnet Urteil als „schwach“

Der frühere Jäger entschuldigte sich am Mittwoch unter Tränen erneut bei den Eltern des Getöteten. Er würde sich nichts sehnlicher wünschen, als dass der damalige Tag noch einmal beginnt, so der 46-Jährige vor Gericht. Er sei nicht mehr der fröhliche, optimistische Mann von damals. Der Vater des getöteten Beifahrers bezeichnete das Urteil als „schwach“ für ein Menschenleben. Er hätte eine Haftstrafe für den Jäger erwartet.

Jäger hat alle Waffen abgegeben

Der Unfall geschah vor rund einem Jahr bei einer Drückjagd auf einem Maisfeld in der Nähe von Nittenau. Der 46-Jährige hatte dabei einen Schuss abgefeuert, durch den der Beifahrer eines Autos auf der B16 tödlich getroffen wurde. Der Jäger hat seine Waffen mittlerweile abgegeben, seinen Jagdschein auslaufen lassen und angegeben, dass er nie wieder jagen wolle.

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