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In einem gemeinsamen Gesetzesentwurf fordern die Justizminister Bayerns, Baden-Württembergs und Nordrhein-Westfalens eine Anpassung des Strafgesetzbuchs: „Upskirting“, also das Fotografieren unter Röcken und Kleidern von Frauen, soll strafbar werden. Bundesjustizministerin Lambrecht will die Änderung zügig umsetzen.

Schon im Juni bereitete Bayerns Justizminister Georg Eisenreich gemeinsam mit Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach und seinem Kollegen Guido Wolf, dem Justizminister Baden-Württembergs, den Gesetzesentwurf vor. Das Anliegen: Heimliches Fotografieren unter Röcken und Kleidern von Frauen ist bisher in Deutschland noch nicht strafbar. Als Ausnahme gilt, wenn das Opfer sich in privaten Räumen aufhält, dann verletzen die Aufnahmen den höchstpersönlichen Lebensbereich. Im öffentlichen Raum erfolgte zumeist nur eine Anzeige als Ordnungswidrigkeit. Durch den Gesetzesentwurf soll „Upskirting“ eine eigene Norm im Strafgesetzbuch unter dem Abschnitt über Sexualstraftaten erhalten.

Bayerns Justizminister bemängelt eine „Schutzlücke im Strafrecht“

„Es sollte selbstverständlich sein, dass das heimliche Fotografieren unter den Rock strafbar ist – egal ob es in der Wohnung oder auf offener Straße stattfindet.“, kritisiert Georg Eisenreich in der heutigen Pressemitteilung. Er betont auch die Bedeutung des Internets: Sobald die Aufnahmen online veröffentlicht werden, könne man sie kaum noch aus der Welt schaffen. Ziel der Forderung sei es, den strafrechtlichen Schutz des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen schnellstmöglich zu verbessern.  Die Schutzlücke müsse schnellstmöglich geschlossen werden, so der CSU-Politiker.

Gesetzesentwurf soll noch diesen Monat in den Bundesrat

Auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht spricht sich für die Änderung des Strafgesetzbuches aus. Dem Redaktionswerk Deutschland gegenüber bemängelte die SPD-Politikerin, dass eine Ahnung als Ordnungswidrigkeit nicht ausreichend sei. Das biete keinen effektiven Schutz und Tätern wäre ihr inakzeptables Verhaltens nicht bewusst. Eisenreich weist darauf hin, dass Bayern bereits 2014 auf den Mangel hingewiesen habe, aber bis dato keine Reaktion der Gesetzgeber kam.

Der Gesetzesentwurf wird nun von den Landesregierungen in Bayern, Baden-Württemberg und NRW zeitnah beschlossen und wahrscheinlich noch diesen Monat in den Bundesrat eingebracht. Angestoßen wurde die Debatte unter anderem durch eine Petition zweier Frauen, die mit der Unterstützung von fast 90.000 Stimmen die Strafbarkeit des „Upskirtings“ verlangen.

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