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Am vergangenen Donnerstag fällte das zuständige Amtsgericht letztlich das Urteil gegen einen Jäger aus dem Bayerischen Wald im Landkreis Cham. Das Gericht befand den Angeklagten der Wilderei schuldig. Außerdem wurde er wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt. Der Mann plädierte für seinen Freispruch.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft enthält mehrere Vergehen gegen das Waffen- und Naturschutzgesetz: Er soll einen Luchs in einer Falle gefangen haben. Außerdem befand sich ein verbotenes Nachtsichtgerät in seinem Besitz. Der 53-Jährige wies alle Anschuldigungen zurück. Die Falle, mit der der Luchs mutmaßlich gefangen wurde, sei eine Fuchsfalle seines Vaters. Schlussendlich befand das Chamer Amtsgericht den Mann für schuldig. Er wurde zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu jeweils 25 Euro verurteilt.

Luchspfoten brachten Ermittler auf die Spur

Schon 2015 machte der Fund abgetrennter Luchspfoten die Runde in den Schlagzeilen der Region. Die Ermittlungen führten die Beamten zu dem Angeklagten, auch wenn er nicht mit dem ursprünglichen Fund in Verbindung gebracht werden konnte. Der Mann soll in den Jahren zwischen 2014 und 2016 die Falle mindestens zweimal scharf gestellt haben. Den gefangenen Luchs soll er danach erschossen haben.

Zeugen bringen Wilderer in die Bredouille

Mehrere Jagdgäste sagten im Zeugenstand aus, wie der Angeklagte fachmännisch das Erlegen eines Luchses schilderte. Auch die Falle und ihre Funktionsweise soll der Mann sehr detailliert beschrieben haben. Dabei soll es nicht um Jägerlatein gehandelt habe, wie der Wilderer einwarf.
Ein Polizist, der selbst Jäger ist, argumentierte, dass die Falle für einen Fuchs viel zu groß sei. Die gefundenen Rehhaare würden vom Köder für den Luchs stammen.  Außerdem seien in einer Vitrine des Angeklagten Luchsohren sowie die Krallen des Tieres gefunden worden. Der Richter bezeichnete die Beweislage als geschlossenes Bild. Schon vor dem Urteil hatte der 53-Jährige seinen Jagdschein, seine Waffen sowie die Waffenbesitzkarte abgeben müssen.

Urteil sorgt für Freude bei Tierschützern

Der Bund Naturschutz betont die Signalwirkung des Prozesses gegen Artenschutzkriminalität. Der Landesbeauftragte des Bundes Martin Geilhufe fordert: „Es ist Zeit, Luchse in geeigneten Lebensräumen Bayerns wieder anzusiedeln". Auch Diana Pretzell, Leiterin des Fachbereichs Naturschutz beim WWF, betonte gegenüber der Süddeutschen Zeitung, hier wäre deutlich geworden, Wilderei sei kein Kavaliersdelikt. Der WWF gibt an, dass Wilderei zu den häufigsten nicht-natürlichen Todesursachen bedrohter Tierarten zähle.
Am vorangegangenen Mittwoch hatten der Landesbund für Vogelschutz, der bayerische Jagdverband und der WWF gemeinsam in Regensburg eine Erklärung gegen Wilderei unterzeichnet.

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