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Das Veterinäramt Landshut wird weiter keine Vorzeugnisse für Tiertransporte in bestimmte Drittländer ausstellen. Begründet wird dies mit einem Bericht von Amtstierärzten und Tierschutzbeauftragten, die die Transport-Routen einer Untersuchung unterzogen hatten. Dabei wurden grobe Mängel und Verletzungen von EU-Richtlinien festgestellt.

Aktuell hat das Landshuter Veterinäramt erneut die Ausstellung von Vorzeugnissen für neun Kalbinnen aus dem Landkreis Landshut verweigert, die diese Woche nach Usbekistan transportiert werden sollten. Landrat Dreier sagte, dass dies auch weiterhin so bleiben werde, solange Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner nicht bereit sei, eine bundeinheitliche Lösung für das Problem zu finden.  Sein Appell lautete, man dürfe vor der offenkundigen Tierquälerei nicht die Augen verschließen.

Im August prüften die Veterinäre bei einer offiziellen Besichtigungsreise die in den Transportberichten angegebenen Entlade- und Versorgungsstationen in Russland. Die Besichtigungen ergaben, dass die angegebenen Stationen entlang der Transporte entweder nicht existierten. Außerdem waren einige von der EU vorgegebene Anforderungen nicht gewährleistet. Die Tiere hätten somit nach Stunden des erschöpfenden Transports nicht angemessen versorgt werden können.  Bei den existenten „Versorgungsstationen“ handelte es sich laut Gutachten lediglich um halbverfallene Scheunen oder offene Lager mit Heu.
 
Landrat stellt sich gegen Tierquälerei

Der Landshuter Landrat Peter Dreier erklärte gegenüber dem BR diese Zustände für nicht tragbar und sieht das Wohl der Tiere  gefährdet: „Es wäre unvermeidlich, dass den Tieren bei diesen tagelangen Transporten lange anhaltendes Leid zugefügt wird. Wir können und werden uns nicht an dieser systematischen Tierquälerei beteiligen. Ich habe deshalb unsere Amtstierärzte angewiesen, weiterhin keine Vorzeugnisse mehr für Transporte in Drittländer wie Usbekistan, Turkmenistan oder Kasachstan auszustellen.“

EU-Richtlinien sehen vor, dass ausgewachsene Tiere nach 29 Stunden Transport – unterbrochen von einer Stunde Pause – an zugelassenen Versorgungsstationen abgeladen werden müssen und dort eine Ruhezeit von 24 Stunden einzuhalten ist.

Debatte um Tiertransporte seit Anfang des Jahres

Begonnen hatte die Debatte um die Tiertransporte in Drittländer bereits im März dieses Jahres . Damals hatte das Veterinäramt Landshut den Transport einer trächtigen Kuh  ins 5.000  Kilometer entfernte Usbekistan untersagt und das benötigte Vorzeugnis nicht  ausgestellt.  Daraufhin entstand die Diskussion über die Einschränkung dieser Lebendtiertransporte. Bestimmte Drittstaaten sollten nur noch mit Tiertransporten beliefert werden, wenn sichergestellt werden kann, dass auf der gesamten Strecke des Transports sämtliche Anforderungen der EU-Tiertransportverordnung eingehalten werden würden.

Im vergangenen Mai hatte dann das Verwaltungsgericht München geurteilt, dass bayerische Veterinärämter sich nicht grundsätzlich weigern können, die notwendigen Papiere für Tiertransporte auszustellen. Diesem Urteil war eine Klage des Zuchtverbandes Altötting vorausgegangen.

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