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Seit Herbst 2014 wird wegen einer Salmonellen-Welle, die durch Deutschland, Frankreich und Österreich ging, der Konzern Bayern-Ei besonders streng beobachtet. Im Jahr zuvor starb ein Mann, nachdem er Eier aus der Produktionsstätte aß. Ab heute steht der ehemalige Geschäftsführer unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht.

Fast fünf Jahre nach dem ursprünglichen Salmonellen-Ausbruch muss sich Stefan Pohlman, Ex-Chef von Bayern-Ei, vor dem Regensburger Landgericht verantworten. Die Anklage ist umfassend: Körperverletzung mit Todesfolge in einem Fall, mehrere Vorkommen gefährlicher Körperverletzung und gewerbsmäßiger Betrug in 470 Fällen. Zwar sei Pohlmann Schuld an 187 Fällen gefährlicher Körperverletzung, aus prozesstechnischen Gründen wird sich jedoch auf 40 Vorkommen beschränkt.

Mehrere Produktionsstätten mit Salmonellen befallen

Spätestens ab Dezember 2013 soll Stefan Pohlmann gewusst vom Leiden der Hennen in seinen Niederbayerischen Produktionsstätten in Niederhartshausen und Ettling an Salmonellen haben, so die Staatsanwaltschaft. Sowohl die Tests der Landratsämter Straubing-Bogen und Dingolfing-Landau als auch Tests auf Pohlmanns Veranlassung hin sollen dies bestätigt haben. Dennoch ließ er die Eier unter dem Siegel „Güteklasse A“ ausliefern. Der Fall wurde durch mehrere Behörden über längere Zeit totgeschwiegen, bis das BR-Politikmagazin Kontrovers und die Süddeutsche Zeitung darauf aufmerksam machten.
Als Folge des Betrugs erkrankten Menschen in weiten Teilen Europas an Salmonellen, einmal sogar mit tödlichen Auswirkungen. Ein 94-jähriger Österreicher aß bei „Essen auf Rädern“ ein Gericht, das mit den „Bayern-Eiern“ zubereitet wurde und starb an einer Salmonellenvergiftung.

Prozess mit weitreichenden Konsequenzen

Schon früher war Pohlmann in anderen Skandalen verwickelt: Mit seinem Vater wurde er vor dem Landgericht Oldenburg beschuldigt, Hennen zur Schädlingsbekämpfung mit Nikotin besprüht zu haben. Anton Pohlmann, sein Vater, wurde zu einer Geldstrafe in Millionenhöhe und einem Berufsverbot verurteilt.
Wegen der schwerwiegenden Anklagegründe im aktuellen Verfahren wird der ehemalige Bayern-Ei-Geschäftsführer mit einer Haftstrafe zwischen drei und 15 Jahren rechnen müssen. Jedoch muss dafür nachgewiesen werden, dass die vorliegende Körperverletzung durch die kontaminierten Eier verursacht wurde. Besonders wichtig ist der Fall mit tödlichen Auswirkungen: Die Kausalität sei laut Pohlmanns Verteidiger Ulrich Ziegert nicht gegeben und müsse für eine Verurteilung festgestellt werden.
Die Staatsanwaltschaft sehe das anders. Mithilfe von Zeugenaussagen, genetische Analysen und Proben soll die Verbindung eindeutig hergestellt werden, berichtet der BR. Es werden 29 Betroffene als Zeugen vor dem Landgericht aussagen. Der Prozess soll bis März 2020 laufen, könnte aber abhängig von der Beweisaufnahme fortgesetzt werden.

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